Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende 30.03.2010
17.02.2010 10:49 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine Auskunft bezüglich der Kündigunsfrist
"sechs Wochen zum Quartalsende"!
Ich kann bei einem neuen Arbeitgeber zum 01.05.2010 anfangen.
Meine Frage lautet: Kann ich unter berücksichtigung der sechs Wochen zum Quartalsende zum 30.04.2010 kündigen?
Sprich ich würde meine Kündigung heute mit dem Kündigungszeitpunkt 30.04.2010 abgeben. So weiß mein Arbeitgeben mind. sechs Wochen vor dem Quartalsende 30.03.2010 bescheid und ist sogar einen Monat früher informiert.
Würde mich über eine rechtskräftige Auskunft freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 353 weitere Antworten zum Thema:
Kündigungsfrist Wochen Quartalsende
Kündigungsfrist Wochen Quartalsende









