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Kündigungsfrist bei Telefonvertrag


08.05.2012 07:46 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum


| in unter 2 Stunden

Im Februar 2010 habe ich bei einer Telefongesellschaft (vodafone) einen 24 monatigen Vertrag über DSL und Telefon beauftragt. Nach kurzer Zeit wurde mir der Anschalttermin für den 30.06.2010 mitgeteilt und auch eingehalten.

Am 12.03.2012 habe ich dann über eine neue Telefongesellschaft den Vertrag kündigen lassen, meiner Meinung nach fristgerecht 3 Monate vor Ende der Laufzeit.

Vodafone geht von einem Vertragsbeginn bei Bestellung des Anschlusses aus, ich halte den Anschalttermin für den eigentlichen Vertragsbeginn.

Meine Frage: Wann beginnt ein solcher Vertrag? Bei Bestellung oder mit Beginn der Leistungserbringung. Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Danke.
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Kündigungsfrist
08.05.2012 | 08:42

Antwort

von

Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
77 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten möchte:

Maßgebend für die Wirksamkeit einer Kündigung bei einem Telefonanbieter ist die jeweilige vertragliche Regelung. Diese müssten Sie grundsätzlich aus Ihren Vertragsunterlagen ersehen können. Grundsätzlich sind die Vertragsbedingungen auch über das Kundenkonto einsehbar. Dort wird oftmals auch die konkrete Vertragslaufzeit genannt.

Die aktuellen AGBs von Vodafone zur Kündigungsfrist lauten: Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart ist, gilt für Verträge über Vodafone-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen. Ich unterstelle an dieser Stelle, dass es eine entsprechende Regelung zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses gab.

Sofern sich aus Ihren Unterlagen keine weitergehenden Vereinbarungen zur Kündigung ergeben sollten, bedarf diese AGB-Regelung von Vodafone einer Auslegung zur Mindestlaufzeit. (Eine solch weitergehende Vereinbarung könnte insbesondere die Benennung eines bestimmten Datums oder Erläuterungen zur Berechnung der Mindestlaufzeit sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen dies betreffend.)

Der Vertrag wurde mit den Unterschriften unter dem Vertrag geschlossen, wohl mit Bestellung des Anschlusses und mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder gleich im Geschäft. Ob dieses Datum oder aber das des Beginns der Leistung maßgebend für die Vertragslaufzeit ist, ist dann bei Auslegung Ihres Vertrages Entscheidungsfrage des Gerichts. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu derartigen AGBs liegt nicht vor. Daher erscheint Ihre Position vertretbar, zumal andere Telefonanbieter meist auf den Leistungsbeginn abstellen. Ein Prozessrisiko besteht aber insbesondere bei weitergehender vertraglicher Regelung (Benennung eines Datums oder Erläuterung von Vertragsbeginn oder Dauer). Sie sollten daher versuchen, mit Vodafone zu verhandeln. Meist kann eine Einigung mit Telefonanbietern erzielt werden. Außerdem sollten Sie hilfsweise eine Kündigung zum nächst möglichen Termin aussprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen Einblick in die Rechtslage verschaffen. Bei verbleibenden Unklarheiten stehe ich Ihnen selbstverständlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf Ihnen Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen


U. Müller-Guntrum
Rechtsanwältin

Rechtsanwaeltin_M_G@web.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Ulrike Müller-Guntrum
Duisburg

77 Bewertungen
FACHGEBIETE
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht