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Kündigungsfrist bei Eigenkündigung (Elternzeit)


16.05.2012 08:03 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade


| in unter 2 Stunden

Guten Morgen,

mein Mann befindet sich bis 12.06.2012 in Elternzeit. Er könnte ab September eine neue Stelle annehmen. Laut seinem Arbeitsvertrag hat ein 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende.

Zu meiner Frage:
Muss er seinen Arbeitrag Ende Mai bereits kündigen (Sonderkündigungsfrist) oder reicht es wenn er seine Kündingung Ende Juli abgibt?

Im Voraus Vielen Dank,

V. Meyer

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 353 weitere Antworten zum Thema:
Eigenkündigung Kündigungsfrist
16.05.2012 | 08:42

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
195 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Ihr Mann kann sein derzeitiges Arbeitsverhältnis in der Frist, die sein Arbeitsvertrag vorsieht kündigen.

Dies liegt daran, dass die Kündigung hier nicht „zum Ende der Elternzeit" (§ 19 BEEG) erfolgt, sondern erst nach dem Ende der Elternzeit.

Auf die Kündigung Ihres Mannes würde also der § 19 BEEG als Sonderregelung für die Elternzeit keine Anwendung finden.

Es genügt daher, wenn er seine Kündigung Ende Juli abgibt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

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Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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