Kündigungsfrist befristeter Arbeitsvertrag nach TV-L
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich bin seit 8 Monaten bei einem Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst als Vertretung für eine Mitarbeiterin in Elternzeit beschäftigt.
Der erste Vertrag den ich bekam, lief dabei über vier Monate, der zweite Vertrag über 5 Monate, beides 40 Stunden. Der dritte Vertrag soll (das läge dann demnächst an) mit 75% der Arbeitszeit noch einmal auf 5 Monate ausgestellt werden.
Die "Vertragszerstückelung" kommt zustande, da ursprünglich schon nach 3 Monaten die Arbeitszeit auf 75% Prozent hätte geändert werden sollen - da sich dann intern etwas geändert hat, konnte ich noch 5 weitere Monate Vollzeit beschäftigt werden.
Was wäre nun in dem Fall, in dem ich das Arbeitsverhältnis kündigen möchte, da ich eine unbefristete Anstellung in Aussicht habe?
Einmal die Möglichkeit: Der dritte Vertrag würde gar nicht erst unterzeichnet, das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des zweiten Vertrags. Oder gibt es für mich eine Verpflichtung (moralisch mal ausgenommen) den dritten Vertrag zu unterschreiben, weil das mündlich so vereinbart war?
Zweite Möglichkeit: Ich unterschreibe Vertrag Nr. 3 - kann ich das Arbeitsverhältnis dann trotzdem irgendwann kündigen (mit welchen Fristen?) oder bin ich für die Dauer des Vertrags gebunden?
Wie ist da §30 Abs. 5 des TV-L zu verstehen?
Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Arbeitsvertrag Befristeter Kündigungsfrist TV-L









