Kündigungsfrist
06.03.2013 09:37 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Zusammenfassung: Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass auch der Arbeitnehmer die für den Arbeitgeber geltenden längeren Kündigungsfristen einhalten muss. Eine von der vertraglichen Fassung abweichende Vereinbarung muss die Partei beweisen, die sich auf diese beruft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite bereits mehr als 20 Jahre in einem Unternehmen und möchte nun kündigen. In meinem Arbeitsvertrag habe ich leider unterschrieben:
"Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von sieben Monaten zum Montasende gekündigt werden".
Mir wurde aber bei Unterzeichnung des Vertrages gesagt, dass die Kündigungsfrist von Seiten des Arbeitsnehmers kürzer sei und die 7 Monate nur zum eignen Schutz für den Arbeitgeber gelte. Gestern habe ich nachgefragt welche Kündigungszeit nun gelte und da wurde mir gesat, ich müsse 7 Monate einhalten. Ist dies rechtlich richtig ? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
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