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Kündigungsfrist TVöD


| 14.07.2010 08:14 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte bei meinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen.
Jedoch habe ich die Herausforderung die richtige Kündigungsfrist für meinen Fall zu berechnen.

- Ich wurde eingestellt ab 01.09.2005 mit Befristung (2 Jahre).
- Ab 01.02.2007 habe ich einen unbefristeten Vertrag bekommen.
- Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem TVöd.

Meine Frage ist wann schnellstmöglich die Kündigung beim AN eingehen muss und ab wann das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Als Bsp formuliert:
Ich möchte zum 30.09.2010 kündigen. Wann muss die Kündigung eingegangen sein? Welche Kündigungsfrist ist anzuwenden - 6 Wochen oder 3 Monate?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 353 weitere Antworten zum Thema:
Kündigungsfrist TVÖD
14.07.2010 | 08:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


vorbehaltlich der Prüfung Ihres Individualvertrages wird die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende betragen.

Die schriftliche Kündigung sollte daher bis zum 19.08.2010 beim Arbeitgeber eingehen. Für den rechtzeitigen Zugang sind Sie im Streitfall beweispflichtig.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 2010-07-16 | 10:13


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3,8/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht