Kündigungsfrist Arbeitnehmer
| 08.07.2012 22:15 |
Preis: 39,00 € |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herrn,
mein Arbeitsvertag enthält folgende Kündigungsklausel:
"Es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu Monatsmitte oder zum Monatsende als vereinbart.
Wird abweichend von dieser Regelung eine längere Kündigungsfristg vereinbart bzw. tritt aufgrund langjähriger Firmenzugehörigkeit eine längere gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft, so gilt diese ebenfalls für beide Parteien als vereinbart.
Bedeutet der letzte Nachsatz, dass sich auch für den Arbeitnhmer die Kündigumngsfrist mit der Firmenzugehörigkeit verlängert?
Trifft nicht Ihr Problem?
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