Kündigungsfrist - Arbeitgeberkündigung - Kleinbetrieb
20.06.2012 08:55
| Preis:
48,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich beschäftige seit 11 Jahren 2 Arbeitnehmer.
Wegen erheblichen Umsatzrückganges muss ich mich
leider von 1 Arbeitnehmer trennen.
Greift bei mir der
§ 622 (2) BGB oder gilt der
Arbeitsvertrag?
Nach
§ 622 (2) BGB Kündigung zum Schluß des 4. Monats, nach Arbeitsvertrag Kündigung innerhalb 1 Monats zum Schluß des Monats.
Danke im Voraus.
20.06.2012 | 09:59
Antwort
von
Rechtsanwalt Dirk Zetsche
15 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage in diesem Forum, vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Der
§ 622 Abs 2 BGB setzt die Mindestanforderungen an die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers. An diese sind Sie gebunden und können diese nicht wirksam durch eine geringere Kündigungsfrist im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung reduzieren. Sie könnten jedoch versuchen im Rahmen eines Auflösungsvertrages und der Zahlung einer Abfindung ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen. Zu beachten wäre jedoch in einem solchen Fall, dass der Arbeitnehmer ggf. nicht sofort Arbeitslosengeld erhalten würde.
Ich hoffe ich konnte Ihnen im Rahmen einer ersten überschlägigen Einschätzung der Rechtslage weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen