364.737
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
243 Besucher online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Kündigungsfrist - Arbeitgeberkündigung - Kle...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Kündigungsfrist - Arbeitgeberkündigung - Kle...

Kündigungsfrist - Arbeitgeberkündigung - Kleinbetrieb


20.06.2012 08:55 |
Preis: 48,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dirk Zetsche


| in unter 2 Stunden

Ich beschäftige seit 11 Jahren 2 Arbeitnehmer.
Wegen erheblichen Umsatzrückganges muss ich mich
leider von 1 Arbeitnehmer trennen.
Greift bei mir der § 622 (2) BGB oder gilt der
Arbeitsvertrag?
Nach § 622 (2) BGB Kündigung zum Schluß des 4. Monats, nach Arbeitsvertrag Kündigung innerhalb 1 Monats zum Schluß des Monats.
Danke im Voraus.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 353 weitere Antworten zum Thema:
Kündigungsfrist Kleinbetrieb
20.06.2012 | 09:59

Antwort

von

Rechtsanwalt Dirk Zetsche
15 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage in diesem Forum, vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Der § 622 Abs 2 BGB setzt die Mindestanforderungen an die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers. An diese sind Sie gebunden und können diese nicht wirksam durch eine geringere Kündigungsfrist im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung reduzieren. Sie könnten jedoch versuchen im Rahmen eines Auflösungsvertrages und der Zahlung einer Abfindung ein einvernehmliches Ende des Arbeitsverhältnisses herbeizuführen. Zu beachten wäre jedoch in einem solchen Fall, dass der Arbeitnehmer ggf. nicht sofort Arbeitslosengeld erhalten würde.
Ich hoffe ich konnte Ihnen im Rahmen einer ersten überschlägigen Einschätzung der Rechtslage weiterhelfen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen



ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dirk Zetsche
Glauchau

15 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht, Mietrecht