Kündigungfrist RS
12.03.2009 10:59 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Niklas
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte letztes Jahr, aufgrund mangelnder Servicebereitschaft, meine RS-Versicherung fällig gestellt. Dies wurde mit dem Hinweis auf einen zu frühen Zeitpunkt abgwiesen. Ich möge doch frühestens dann und dann die Küdigung erneut aussprechen. Nun wurde mir die ordentliche Kündigung mit dem Datum 2010(!) bestätigt. Ich hatte diese eingeschrieben am 29.12.08 ausgesprochen, nun beruft man sich wohl auf Fristversäumnis( 15.3.09).
Nach der Allianz-Dogmatik hätte die Kündigung vom 29.12.08 aufgrund des verbleibenden Zeitraumes bis 2010 auch nicht akzeptiert werden dürfen.
Ich bin prinzipiell nicht bereit, den Beitrag zu entrichten, zumal ich ausdrücklich bereits einmal meine Ablehnung über die Fortführung des Vers.verhältnisses ausgeprochen hatte. Dies stand implizit die ganze Zeit im Raum.Ich habe die in Rede stehende Lastschrift bereits retour gehen lassen, worauf ein läppisches Normschreiben erging.
Ich reagiere höcht allergisch auf Personenkreise, welche mir dummdreist pekuniäre Nachteile verschaffen wollen und überlege zudem, einen befreundeten Reporter des STERNS einzuschalten.
Was raten Sie mir?
Freundliche Grüße,









