Kündigung wegen Eigenbedarfs
| 19.06.2012 14:12 |
Preis: 55,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Wir (2 Personen) wohnen seit 23 Jahren in einem Wohn-/Geschäftshaus, wobei der Geschäftsbereich seit ca. 6 Jahren nicht mehr offiziell genutzt wird.
Der Verkauf dieses Gebäudes soll nach Angaben des (alten) Vermieters unmittelbarst bevorstehen. Nach unserem Wissenstand will der neue Eigentümer unmittelbar nach dem Kauf mit der Renovierung der Geschäftsräume für die eigene Nutzung, dem Aus- und Umbau des Dachgeschosses und dem Umbau unserer derzeitigen (120 m2) Wohnung zur Eigennutzung beginnen. Eine Kündigung liegt uns bis dato von Seiten des jetzigen Vermieters jedoch noch nicht vor.
Nach mündlichen Aussagen des künftigen Eigentümers können wir "noch" in der Wohnung bleiben, wenn uns "der Lärm und Schmutz der Umbau- und Renovierungsarbeiten nicht störe". Die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs ist zu erwarten, wobei wir prinzipiell von der 9-Monatsfrist ausgehen. Wir befürchten allerdings die Absicht des "Hinausekelns" durch die sofort nach dem Kauf geplanten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen mit dem Ziel der Abkürzung dieser Frist.
Obwohl wir schon seit längerem auf der Suche nach einer vergleichbaren Ersatzwohnung sind, stellt sich die Situation wegen überzogener Mietpreisvorstellungen zurzeit als schwierig bis prekär dar.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir in dieser sehr belastenden Situation?
Ich bedanke mich für Ihre fundierte Auskunft, auch wenn Sie auf derart gelagerte Fälle möglicherweise schon mehrfach Antwort gegeben haben.
Trifft nicht Ihr Problem?
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