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Frage geschrieben am 13.01.2012 12:44:13

Kündigung und resturlaub von 10 tagen

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 623
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich wurde zum 15.11.2011 zum 15.12.2011 gekündigt bin seid dem 19.04.2010 dort beschäftigt. Bin ab dem 04.10.2011 Krank geworden und war es auch bis zu meinem Ausscheiden aus der Firma. Habe laut letzten Lohnzettel und meiner rechnung noch 10 Tage Resturlaub. Chef will diesen aber nciht bezahlen. Der Urlaub steht mir doch zu habe ja das ganze Jahr gearbeitet. Mfg Heiland Cindy


Antwort geschrieben am 13.01.2012 13:43:51
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Eisenberger Straße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Tel: 036421 / 24930, Fax: 036421 / 24933
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Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:


Sie wurden mit Datum vom 15.11.2011 zum 15.12.2011 gekündigt.



Bis zum Ausscheiden aus der Firma am 15.12.2011 waren Sie krankgeschrieben.



Sie konnten daher 10 Tage des Urlaubs nicht nehmen.



Diese 10 Tage muss der Arbeitgeber daher nach § 7 IV Bundesurlaubsgesetz abgelten.



„(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."



Der Arbeitgeber muss Ihnen diese 10 Tage bezahlen.


Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, empfehle ich die Einschaltung eines Anwalts vor Ort – den Sie über unser Portal problemlos finden können.

Abschließend möchte ich Sie bitten die Bewertungsfunktion zu nutzen, um dieses Forum für andere Nutzer transparenter zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrike J. Schwerin
Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412671047
Fax: 032121128582
Email: uschwerin@raschwerin.de


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