Kündigung und Mieterhöhung
19.12.2004 16:18 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vermieter kündigte am 29.09.2004 eine Mieterhöhung zum 01.01.2005 an.
Aus privaten Gründen (nicht wegen der Mieterhöhung), kündigte ich am 15.12.2004 zum 31.03.2005 mein Mietverhältnis laut Mietvertrag fristgerecht.
Muß ich für die verbleibenden drei Monate die angekündigte Mieterhöhung bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
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