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Kündigung und Mieterhöhung


19.12.2004 16:18 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vermieter kündigte am 29.09.2004 eine Mieterhöhung zum 01.01.2005 an.

Aus privaten Gründen (nicht wegen der Mieterhöhung), kündigte ich am 15.12.2004 zum 31.03.2005 mein Mietverhältnis laut Mietvertrag fristgerecht.

Muß ich für die verbleibenden drei Monate die angekündigte Mieterhöhung bezahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1201 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Mieterhöhung
19.12.2004 | 16:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
162 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ja, Sie müssen die Mieterhöhung leisten, da Sie aus einem anderen Grund als der Mieterhöhung gekündigt haben.

Ich gehe davon aus, daß es sich bei Ihrer Kündigung (Mietrecht) um eine fristgerechte Kündigung (Mietrecht) handelt.

Sollten Sie Rückfragen haben, so nutzen Sie die Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Köln

162 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht