Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 31.05.2011 20:11:49

Kündigung nach einer Zwangsversteigerung

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 891
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 70 weitere Antworten zum Thema Zwangsversteigerung.
Hallo liebes Forum. Ich möchte morgen eine Eigentumswohnung ersteigern. Nun sehe ich folge Problematik.
Erstens die Wohnung ist durch den ehemaligen Eigentümer bewohnt. So meine Frage ich möchte diesen Mieter kündigen und neue Mieter in die Wohnung lassen und vermieten.
So meine Frage kann ich den ehmaligen Eigentümer ohne Probleme kündigen und welche Kündigungsfristen zählen, oder kann man von mir verlangen das ich mit ihm ein Mietverhältnis eingeht obwohl er die Miete nicht bezahlen kann, weil er ja auch die Raten nicht bezahlten konnte. Und was kostet es mich wenn ein Anwalt mir die Kündigung schreibt. Danke für die schnelle Antworten.
Mfg


Antwort geschrieben am 31.05.2011 21:02:02
Rechtsanwältin Tanja Sieben
Kirchfeldstraße 50, 40217 Düsseldorf, Tel: 0211 - 54 47 29 34, Fax: 0211 - 54 47 29 35
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 11
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

unter Berücksichtigung des mitgeteilten Sachverhaltes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Bewohnt der Eigentümer selbst das Objekt, reicht eine schriftliche Aufforderung zur Räumung. Diese Aufforderung können Sie auch selbst verfassen.

Die Räumung können Sie mittels des Zuschlagsbeschlusses herbeiführen. Dieser selbst ist bereits ab Verkündung ein Vollstreckungstitel. Der Vollstreckungstitel muss "nur" noch mit der Vollstreckungsklausel versehen und dem früheren Eigentümer zugestellt werden. Kommt der frühere Eigentümer Ihrer Aufforderung nicht nach, können Sie den Gerichtsvollzieher mit der zwangsweisen Räumung beauftragen.

Eine Kündigung ist in diesem Falle nicht erforderlich.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.05.2011 21:22:54

Können sie mir noch mitteilen, wie lange ich dem ehemaligen Nachmieter Kündigunsgfrist oder Frist zur Räummung geben muss, und ob ich von dem ehmaligen Mieter Miete für die beanspruchte Zeit in Rechnung stellen kann und in welchen Zustand er die Wohnung übergeben muss Besen rein? Danke für die schnelle Antwort.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.05.2011 22:45:07

Sehr geehrter Fragesteller,

im Normalfall ist eine Räumungsfrist von drei Monaten angemessen. Ich gehe davon aus, dass die Wohnung derzeit vom Eigentümer und nicht von einem Mieter bewohnt wird. Sofern Sie aufgrund einer verspäteten Räumung Schäden u.a. finanzieller Natur erleiden, können Sie den Eigentümer in Anspruch nehmen. Der Eigentümer muss seine persönlichen Gegenstände entfernen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute! Gerne können Sie mich bei gegebenem Anlass unter den obigen Daten kontaktieren.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung nach einer Zwangsversteigerung | Gesamtbewertung: 3.8/5 | Datum: 2011-06-03
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Sieben direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung letzten Monat:

5
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kündigung   Zwangsversteigerung