Kündigung nach Elternzeit in Schwangerschaft Androhung Mobbing und Aufhebungsvertrag
Preis: 45,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 1 Stunde
Hallo,
ich habe eine komplizierte Frage und versuche es in Stichpunkten zu schildern.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und bin momentan im 7. Monat schwanger. Meine Chefs wollten mich in der Schwangerschaft mit einem Aufhebungsvertrag losweden, weil schwanger=Ausfall. Ich habe mich, wie diverse Vorgängerinnen nicht darauf eingelassen um meine Ansprüche nicht zu verlieren. Habe auch dafür gearbeitet irgendwann Kinder zu bekommen und hatte im letzten Jahr 3 Gehaltserhöhungen. Finde es frech von meinen Chefs. Bin laut anraten meines damaligen Anwaltes in das Beschäftigungsverbot gagangen, weil mir Mobbing und Gehaltskürzen (wegen eines anderen Arbeitsplatzes intern, mit weniger Verantwortung) angedroht wurde. Meine Familienplanung ist aber, dass ich 2 Kinder bekommen möchte (lässt sich natürlich nicht fest planen). Wenn ich mir aber eine neue Stelle suche, bin ich dann nach kurzer Zeit wieder schwanger und das möcte ich nicht. Ich möchte die beiden Kinder und wenn das 2. Kind 3 Jahre ist einen neuen Job suchen in dem ich beliben möchte.
Nun ist meine Frage: Ich möchte mich nach einem Jahr wieder in Vollzeit anmelden und dann quasi ziemlich zeitnah mit dem Arbeitsbeginn wieder schwanger werden. Müssen mich meine Chefs zurück nehmen? Kann ich mich nach einem Jahr ankündigen und sagen ich komme am Tag x zurück oder können die mich wieder in ein Gespräch mit Aufhebungsvertrag verwickeln und sagen, dass ich lieber gehen sollte. Kann ich nicht einfach sagen, ich komme und dann wieder anfangen? Ich möchte mein2. Kind auf jeden Fall noch bekommen und den Anspruch nicht verlieren. Ist das zu den alten Vetragsbedingungen möglich. Möchte dann auch eventuell gleich wieder das Beschäftigungsverbot. Geht das? Ich weiß meine Frage ist ungewöhnlich, nur finde ich es nicht gerecht, wegen Schwangerschaft mit Mobbing Androhung auf die Straße gesetzt zu werden zumal ich für die Firma ca. 60 Stunden die Woche gearbeitet habe und mich immer korrek verhalten habe.
In Kurzform:
Nach 1. Kind und dem 1. Geburtstag wieder Vollzeit arbeiten, so als ob ich nur eine Woche im Urlaub war. Gleich wieder Schwanger (zeitnah in den ersten Wochen) und wieder Beschäftigungsverbot. Muss mich Abrbeitgeber nehmen oder kann er kündigen?
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Danke
Beste gRüße
Aufhebungsvertrag Elternzeit Kündigung Schwangerschaft Mobbing









