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Kündigung mit Zusatzvereinbarung


| 19.08.2012 22:00 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meine Kündigung eingereicht und diese wurde auch akzeptiert. Bezüglich meines Resturlaubs (18 Tage) und meiner Zeilvereinbarung haben wir eine Absprache getroffen; ein Teil meines Urlaubs (11 Tage) wird ausgezahlt und meine Zielvereinbarung wird auch anteilig ausgezahlt. Mein AG hat dies nieder geschrieben und unterzeichnet. Ich habe nicht unterzeichnet sondern nur mündlich zugestimmt. Jetzt setzt mein Chef mir plötzlich unerreichbare Ziele und sagt, dass ich das Geld und mein Zeugnis nur bekomme, wenn ich die neuen Ziele erreicht habe. Zu diesem hin und her habe ich keine Lust und will da nur noch weg, dafür brauche ich antworten auf folgende Fragen:
- Ist es möglich die Absprache zu kippen und doch noch meinen vollen Urlaub zu nehmen ohne zusätzliches Geld oder mache ich mich damit strafbar? Ich habe ja mündlich zugestimmt, aber unter anderen Bedingungen.
- Falls nicht, wie kann ich es mir vom AG bestätigen lassen, damit er sich auch wirklich an die Absprache hält? Ursprünglich war diese nicht an die "neuen" Ziele gekoppelt, sondern an meine Leistungen vor der Kündigung!?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Zusatzvereinbarung
19.08.2012 | 22:42

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
538 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

1.
Auch wenn hier nur eine einseitige Erklärung Ihres Arbeitgebers vorliegen sollte, dann wäre diese bindend.
Denn solange sie – was ich vermute – nicht nur einseitige Verpflichtungen Ihres Arbeitgebers enthält, so ist das Fehlen Ihrer Unterzeichnung maßgeblich und hindernd.

Zudem gilt:
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat.

Hier könnte Letzteres theoretisch eingreifen, was aber Ihr Arbeitgeber darlegen und beweisen müsste.

Einseitig abändernde Erklärungen mit Rechtsfolgen sind nicht möglich, egal von welcher Seite.

Wenn Ihr Arbeitgeber aber die mündliche Zusage beweisen könnte, was sehr fraglich ist, wäre jedenfalls bei einem Prozess ein Betrug Ihrerseits denkbar, was ich zu bedenken gebe.
Hier gilt aber auch – und darauf können Sie sich berufen:

Eine Annahme von Ihnen unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag, den Ihr Arbeitgeber wieder annehmen müsste.

Ist dieses hier so gewesen und befinden Sie sich noch im Verhandlungsstadium, dann haben Sie nichts zu befürchten.

Bitte teilen Sie mir aber nochmals im Rahmen der hier möglichen kostenlosen Nachfragefunktion mit, was wie und in welcher Form zunächst ausgehandelt wurde und zu was Sie mündlich zugestimmt haben – geben Sie bestenfalls den schriftlichen Text an, den Ihr Arbeitgeber unterzeichnet hat, damit ich Ihnen noch besser antworten kann.

2.
Vor diesem Hintergrund müssten Sie die Sache neu aushandeln.
Geld und Zeugnis kann er Ihnen aber im Übrigen auch nicht verweigern, da dieses unabhängig von einer Vereinbarung aufgrund des Arbeitsverhältnisses Ihnen gegenüber zu erfüllen wäre.

Falls Sie Nachfragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden - eine ist hier auf diesem Portal kostenlos. Ich antworte Ihnen sodann ergänzend.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

Nachfrage vom Fragesteller 19.08.2012 | 23:03

Sehr geehrter Herr Hesterberg,

vielen Dank für die Antwort.

Als ich meine Kündigung mit meinem Chef besprochen habe, bat er mich (aufgrund meiner sehr guten Leistungen) einen Teil meines Urlaubs auszahlen zu lassen zusätzlich würde er mir einen Teil meiner Zielvereinbarungen auszahlen. Bedingung war eine saubere Übergabe an meinen Nachfolger zu gewährleisten. Das war für mich in Ordnung, weil das ein sehr nettes Gespräch war und ich die Firma nicht hängen lassen wollte.

Auf meiner Zielvereinbarung wurde seinerseits folgendes nieder geschrieben:
"Auszahlung am 30.09.2012 xxxx€, Damit sind alle Leistungen inkl. Urlaub abgegolten. Der letzte Arbeitstag ist der 19.09.2012. Kommunikation nach Absprache. Datum und seine Unterschrift." Ich habe nicht unterschrieben. Mehr Schriftverkehr gibt es dazu nicht.

In einem weiteren Gespräch sagte er mir dann, dass ich die Auszahlung und mein Zeugnis nur bekomme, wenn ich eine saubere Übergabe mache und meine Projekte und Zusatzaufgaben alle bis zum 19.09 erledige. Dies ist gar nicht möglich, weil die Aufgaben mindestens bis Ende des Jahres dauern, also absolut nicht machbar.

Im Grunde möchte ich da so schnell wie möglich weg und ärger mich wahnsinnig, dass ich denen auch noch helfen wollte. Ich habe natürlich auch Angst ein schlechtes Zeugnis zu bekommen.

Vielen Dank

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 20.08.2012 | 09:54

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

In Ordnung, dann hat Ihr Chef entgegen der mündlich getroffenen Vereinbarung Ihnen ein einseitiges, neues Angebot gemacht und sich nicht an die mündliche Abrede gehalten.

Es zählt daher, was mündlich vereinbart wurde, was Sie allerdings beweisen müssten, wenn Sie sich darauf berufen wollen, was schwierig werden dürfte, da dann Aussage gegen Aussage stünde.

Es war aber auf jeden Fall richtig, dass Sie nicht unterschrieben haben.

Wenn Ihr Chef die mündliche Abrede nicht einhalten will, dann würde ich mich darauf berufen, dass dann gar keine Abrede irgendwelcher Art vorliegt - zumindest nicht beweisbar - und daher ganz normal eine Abgeltung nach dem Arbeits- bzw. - falls vorhanden - Tarifvertrag bzw. nach dem Gesetz zu erfolgen habe.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-08-22 | 21:17


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