Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.10.2011 22:51:00

Kündigung mit Einwurfeinschreiben, wenn Mieter Briefkastenschlüssel verloren hat

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 41,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1069
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Mein Mieter zahlt seit Monaten immer schleppender seine Miete und ist jetzt mit 3 Monatsmieten und einer Nebenkostennachzahlung im Verzug. Es ist schwierig, in Kontakt mit ihm zu treten, immerhin antwortet er mit Verzögerung auf Mails.

Nun hat er vor einigen Wochen gemeldet, dass er seinen Briefkastenschlüssel verloren hat. Ich habe inzwischen einen passenden Schlüssel nachmachen lassen, er meldete sich jedoch bisher nicht wegen der Übergabe des Schlüssels.

Wenn ich ihn schriftlich mahnen oder sogar kündigen will, würde ich dies jetzt normalerweise per Einwurfeinschreiben machen, und ihm den Brief gleichzeitig per Email als PDF-Datei zuschicken. Ist diese Mahnung oder Kündigung dann überhaupt rechtswirksam? Und was kann ich tun, damit sie rechtswirksam ist? Immerhin muss ich ja nachweisen, dass er die Mahnung oder Kündigung bekommen hat!

Außerdem: Kann ich ihm überhaupt kündigen, wenn ich ihn bisher nur per Mail gemahnt habe?


Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:


Eine Kündigung per E-Mail entfaltet leider keine Rechtswirksamkeit, weil die Schriftform nicht gewahrt ist.

Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist (§ 543 Abs. 3 Ziff. 3 BGB).

Wenn Sie sicher gehen wollen, lassen Sie das Kündigungsschreiben durch einen Gerichtsvollzieher zustellen.
Für den Fall, dass Ihr Mieter nicht angetroffen wird oder die Annahme verweigert, kann der Gerichtsvollzieher das Kündigungsschreiben hinterlegen (vgl. § 183 ZPO). Der Nachweis des Zugangs der Kündigung erfolgt dabei dadurch, dass der Tag der Zustellung auf einer Zustellungsurkunde vermerkt wird. Die Kosten sind vergleichsweise gering und liegen zwischen EUR 12 und EUR 15.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.10.2011 23:33:07

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ist in diesem §543 eine fristlose Kündigung gemeint?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.10.2011 23:35:03

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Ja, in der genannten Vorschrift geht es um die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung mit Einwurfeinschreiben, wenn Mieter Briefkastenschlüssel verloren hat | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-10-06
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Inkasso, Mahnungen letzten Monat:

11
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online