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Kündigung meines Telefonanschluss (Telekom) wg. Wohnungsauflösung


17.10.2007 17:49 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Maurice Moranc


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte/innen,

ich stehe nachfolgender Situation gegenüber:

Zum 30.09.2007 habe ich meine Wohnung aufgelöst und bin in die Wohnung meiner Partnerin gezogen; dort exitiert bereits ein Telefonanschuß (ISDN) den ich mitnutze.
Im Rahmen meiner Wohnungsauflösung habe ich meinen Telefonanschluß (T-DSL (Call&Surf Comfort/T-Net) bei der Deutschen Telekom gekündigt: hierfür bin ich in einen T-Punkt gegangen, um zusammen mit einem kompetenten Partner die Situation zu betrachten und einer Lösung zuzuführen. Die T-Punkt Mitarbeiterin hat nach Schilderung der Sachlage auf die Anwendung des Sonderkündigungsrechts verwiesen und nachfolgenden Kündigungstext für mich verfasst, den ich per Einschreiben mit Rückschein am 31.08.2007 versendet habe:

>> Kündigungstext-BEGINN
Hiermit kündige ich meinen Telefonanschluss in der Wohnung STRASSE, PLZ ORT, da ich diese Wohnung zum 30.09.2007 gekündigt habe. Daher würde ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Ab dem 01.10.2007 bin ich nicht mehr in dieser Wohnung.
Ich werde umziehen und werde keinen neuen Telefonanschuss mehr anmelden können, da bereits ein Telefonanschluss besteht. Ich bitte um eine Kündigungsbestätigung per Post.
>> Kündigungstext-ENDE

Die Rückscheinkarte wurde am 03.09.2007 vom Empfänger entgegen genommen !

Am 04.10.2007 hat die Telekom mit dieser Antwort reagiert:

>> Antworttext BEGINN
vielen Dank für Ihr Schreiben. Schade, dass Sie Call&Surf Comfort Plus(2)/T-Net nicht mehr nutzen möchten.
Im Moment können wir Ihren Wunsch noch nicht ausführen. Dies hat folgenden Hintergrund: Für den Call&Surf Comfort Plus / T-Net besteht nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eien Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Dies haben wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung noch einmal mitgeteilt.
Daher können wir Ihrer Vertrag erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit - mit einer Frist von einem Monat - ändern.
Wenn Sie Ihren Vertrag zu dem Zeitpunkt noch anpassen möchten, schreiben Sie uns dies bitte dann noch einmal.
>> Antworttext ENDE

Inzwischen wurde per Lastschrift die Oktoberrechnung von meinem Konto abgebucht; die Lastschrift-Einzug habe ich aufgrund der aktuellen Lage noch nicht zurückgezogen.

Da die Laufzeit des Vertrages noch erheblich ist habe ich großes Interesse das Vertragsverhältnis aufzulösen !
Besteht Ihrer Meinung nach diese Möglichkeit und wenn ja, welche Schritte muß ich unternehmen, um dies erfolgreich umzusetzen ?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort !!


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 510 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung wg. Telefonanschluss
17.10.2007 | 18:38

Antwort

von

Rechtsanwalt Maurice Moranc
78 Bewertungen
Sehr geehrter Fragensteller,

die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.

Zur Sache:

Mit Abschluss des Vetrages haben Sie mit der Telekom eine Laufzeit von 24 Monaten vereinbart. Daraus ergibt sich für Sie grundsätzlich die Verpflichtung, Ihren Leistungen innerhalb dieser Vetragsdauer nachzukommen.

Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich zumindest aus den AGB der Telekom, welche wirksam in den Vetrag einbezogen sein dürften und der Inhaltskontrolle der §§ 307 BGB standhalten. Eine Laufzeit von 24 Monaten ist rein rechtlich nämlich nicht zu beanstanden.

Ziffer 14 der AGB der Telekom (einzusehen auf der Hompage der Telekom) regelt die Kündigung des Vertrags
Ziffer 14.1 bestimmt dabei, dass eine Kündigung frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich ist. Also in Ihrem Fall frühestens nach 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Ziffer 14.3 gewährt Ihnen zwar ein Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund (dieses Kündigungsrecht entspricht den gesetzlichen Regeln der §§ 313-314 BGB). Ein wichtiger Grund dürfte bei einem Umzug aber nicht vorliegen. Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit, den Anschluss auf die neue Adresse umzumelden und somit seinen Vertrag einzuhalten. Die Tatsache, dass an Ihrem neuen Wohnort bereits ein Telefonanschluss existiert, stellt einen Umstand dar, der nicht von der Telekom zu vertreten ist.

Zusammengefasst sehe ich hier wenig Aussichten, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Sie sollten versuchen, die Telekom auf dem Kulanzweg zu einer vorzeitigen Kündigung zu bewegen.

Leider kan ich Ihnen keine positive Antwort zu Ihrer Frage geben.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.

Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Maurice Moranc
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Maurice Moranc
Köln

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