Kündigung meines Telefonanschluss (Telekom) wg. Wohnungsauflösung
17.10.2007 17:49 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maurice Moranc
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte/innen,
ich stehe nachfolgender Situation gegenüber:
Zum 30.09.2007 habe ich meine Wohnung aufgelöst und bin in die Wohnung meiner Partnerin gezogen; dort exitiert bereits ein Telefonanschuß (ISDN) den ich mitnutze.
Im Rahmen meiner Wohnungsauflösung habe ich meinen Telefonanschluß (T-DSL (Call&Surf Comfort/T-Net) bei der Deutschen Telekom gekündigt: hierfür bin ich in einen T-Punkt gegangen, um zusammen mit einem kompetenten Partner die Situation zu betrachten und einer Lösung zuzuführen. Die T-Punkt Mitarbeiterin hat nach Schilderung der Sachlage auf die Anwendung des Sonderkündigungsrechts verwiesen und nachfolgenden Kündigungstext für mich verfasst, den ich per Einschreiben mit Rückschein am 31.08.2007 versendet habe:
>> Kündigungstext-BEGINN
Hiermit kündige ich meinen Telefonanschluss in der Wohnung STRASSE, PLZ ORT, da ich diese Wohnung zum 30.09.2007 gekündigt habe. Daher würde ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Ab dem 01.10.2007 bin ich nicht mehr in dieser Wohnung.
Ich werde umziehen und werde keinen neuen Telefonanschuss mehr anmelden können, da bereits ein Telefonanschluss besteht. Ich bitte um eine Kündigungsbestätigung per Post.
>> Kündigungstext-ENDE
Die Rückscheinkarte wurde am 03.09.2007 vom Empfänger entgegen genommen !
Am 04.10.2007 hat die Telekom mit dieser Antwort reagiert:
>> Antworttext BEGINN
vielen Dank für Ihr Schreiben. Schade, dass Sie Call&Surf Comfort Plus(2)/T-Net nicht mehr nutzen möchten.
Im Moment können wir Ihren Wunsch noch nicht ausführen. Dies hat folgenden Hintergrund: Für den Call&Surf Comfort Plus / T-Net besteht nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eien Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Dies haben wir Ihnen mit der Auftragsbestätigung noch einmal mitgeteilt.
Daher können wir Ihrer Vertrag erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit - mit einer Frist von einem Monat - ändern.
Wenn Sie Ihren Vertrag zu dem Zeitpunkt noch anpassen möchten, schreiben Sie uns dies bitte dann noch einmal.
>> Antworttext ENDE
Inzwischen wurde per Lastschrift die Oktoberrechnung von meinem Konto abgebucht; die Lastschrift-Einzug habe ich aufgrund der aktuellen Lage noch nicht zurückgezogen.
Da die Laufzeit des Vertrages noch erheblich ist habe ich großes Interesse das Vertragsverhältnis aufzulösen !
Besteht Ihrer Meinung nach diese Möglichkeit und wenn ja, welche Schritte muß ich unternehmen, um dies erfolgreich umzusetzen ?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort !!
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