Kündigung - kein Chef im Büro
| 24.01.2011 21:41 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
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Ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen, jedoch gibt es an unserem Arbeitsplatz, welcher auch Sitz der Gesellschaft ist, keinen mir Vorgesetzten. Unser Geschäftsführer existiert quasi "nur auf dem Papier" und arbeitet eigentlich bei unserer Muttergesellschaft in den Niederlanden, ich führe als ranghöchster Mitarbeiter das Büro in Deutschland ohne Anwesenheit des Geschäftsführers.
Frage: "Vereitele" ich die Kenntnisnahme der Kündigung durch den Geschäftsführer etwa, wenn ich diese "nur" in meinem Büro am Stichtag zustelle/zustellen lasse, da ich weiß das er nie da ist und sie ihm erst (zeitverzögert) weitergeleitet werden muss? Oder zählt ganz stumpf der Sitz der Gesellschaft und er muss für solche Fälle sicherstellen, dass er (umgehend) informiert wird?
Terminlich wird gerade alles knapp, daher ist fristgerechte Zustellung in Holland oder die persönliche Abgabe dort eher nicht möglich.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.









