Kündigung in der Probezeit ohne Angaben von Gründen
22.07.2007 21:01 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Eckart Johlige
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 5 Monaten arbeitete ich in einer Firma als Schreibkraft mit einer vertraglichen Arbeitszeit von 40 Std. die Woche, die seitens des Chefs allerdings nie eingehalten worden sind. Meine Arbeitszeiten wurden festgelegt von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Mein täglicher Arbeitsalltag gestaltete sich so, dass ich um 9.00 Uhr zur Arbeit erschien und dann erst mal bis 13.00 Uhr nichts tat, weil ich keine Aufgaben bekam (sämtliche Aufgaben wurden mir mittels Band diktiert), eventuell eine Mail schrieb, dann folgte ab 13.00 Uhr ein Band mit vielleícht 4 zu erledigenden Aufgaben, für die ich insgesamt ca. 1 Stunde benötige, die lagen dann zur Durchsicht bei meinem Chef in der Mappe bis ca. 17.00 Uhr. Und um 17.30 Uhr bekam ich dann noch 2 Bänder mit dem Hinweis, inwieweit ich meine bereits abgegebenen Unterlagen abändern und neue Mails schreiben sollte. Bis alles erledigt war und er die Sachen zwischen seinen Meetings und Telefonaten durchsah, war es dann 20.00 Uhr oder später. Da ich diesen Zustand nicht länger hinnehmen wollte, weil sich meine tatsächliche Arbeitszeit auf nur ca. 2 bis 3 Stunden täglich belief und ich den Rest nur anwesend ohne arbeitend zu sein hatte, bewarb ich mich vor ca. 1 Monat bei anderen Firmen. Ich sprach meinen Arbeitgeber mehrfach auf die Situation an und bat in diesem Zusammenhang mündlich um ein Personlagespräch. Darauf ging er nicht ein. Ich bat ihn wiederholt höflich um ein Personlagespräch (schriftlich) und teilte ihm mit, dass die Situation für mich nicht befriedigend sei. Daraufhin bekam ich dann vor ca. 3 Wochen die Kündigung in der Probezeit ohne Angaben von Gründen. Ich meldete mich sofort beim Arbeitsamt, die mich darauf hinwiesen, dass mein Arbeitgeber eine Begründung zur Kündigung abgeben müsse auch, wenn ich mich noch in der Probezeit befände. Davon hänge eine eventuell zu verhängende Sperrzeit ab. Ich habe mich jedoch in keinster Weise vertragswidrig Verhalten und auch nie eine Abmahnung erhalten. Auch gab es keinen Grund hinsichtlich eines etwaigen unverschämten Verhaltens meiner Person gegenüber meines Chefs. Ganz im Gegenteil: Auf Grund seines nicht organisierten Zeitmanagements habe ich ständig länger im Büro gesessen. Mir war es noch nicht einmal erlaubt, die Überstunden abzubummeln.
Nun meine Frage:
Kann das Arbeitsamt die Kündigungsbegründung verlangen, obwohl ich in der Probezeit gekündigt wurde?
Was ist, wenn der Arbeitgeber unwahre Ausagen macht und auf der Arbeisbescheinigung des Arbeitsamtes ankreuzt, vertragwidriges Verhalten hätte den Anstoß meiner Kündigung gegeben? Wie gesagt, ich habe nie eine Abmahnung erhalten und so ein Tatbestand liegt auch nicht vor.
Vielen Dank für Ihre Informationen.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung
Kündigung









