Kündigung in der Probezeit
| 07.03.2010 22:37 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
| in unter 2 Stunden
Habe am 04.01.2010 eine unbefristete Vollzeitstelle angetreten. Bin Erzieherin und wurde mit 38,5 Wochenstunden eingestellt. Vertraglich nach TV-l. Ende Januar kam kein Gehalt. Nach meinem Anruf und verlangen, wenigstens einen Abschlag zu bekommen, bekam ich 1000,-Euro. Der Herr am telefon sagte mir, es käme auch nicht mehr viel nach. 2 Wochen später kam der Rest. Mit dem ich nicht zufrieden war. Ich äußerte meinen Unmut auf der Arbeit. Meine Chefin, sagte, sie kümmere sich darum.Am 22.02. wurde ich zu einem Gespräch mit dem KV geladen. Hier ging es nicht um das Gehalt! Es wurde mir ein Auflösungsvertrag angeboten, zum 15.03.2010. Ich nahm diesen nicht an. Am 24.02.2010 wieder ein Gespräch, mit Kündigung zum 31.03.2010. Begründung: Ich würde sie sonst verlassen, wenn ich etwas besseres gefunden hätte.
Habe noch keine Abrechung!
Angeblich nur einen Urlaubsanspruch von 5 Tagen!
Der Vertag ist auch noch nicht zurück!
Eine schriftliche Kündigung gibt es auch noch nicht.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Was kann ich sonst noch tun? Ich bin alleinerziehend, mit zwei Kindern und kann es mir nicht leisten zu kündigen oder gekündigt zu werden.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen!









