Kündigung in der Elternzeit, Paragraph 19 BEEG
30.07.2012 19:01 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 9 Monate in Elternzeit und diese beträgt 2 Jahre.
Ich möchte nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder arbeiten, aber nicht zurück zu meiner jetzingen Arbeitgeber.
Im Schreiben von meinem jetzingen Arbeitgeber über meine Elternzeit steht, das meine Kündigungsfreist gem. 19 BEEG drei Monate zum Ende der Elternzeit beträgt.
Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich jetzt eine neue Stelle bzw. neuen Arbetgeber finde?
Vielen Dank für die Antwort
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