Einstellvertrag mit der "Familie V." geschlossen.
Der Vertrag wurde damals von Frau V. ausgefüllt und unterschrieben
Nun hat sich Frau V. von ihrem Mann getrennt und ist ausgezogen. Hr. V. hat den Einstellbetrieb mit seier Neuen mehr schlecht als recht weitergeführt. Ständig gab es Probleme: mal war
das Heu schimmelig, mal gar kein Futter vorhanden. Schlichtweg, ich hatte mir versch. male erlaubt gehabt die mir vertraglich zugesicherten Leistungen auch einzufordern und Leistung für mein Geld zu bekommen. Nun hat Hr. V. mir schriftlich wie folgt gekündigt: Kündigung des Pferdeeinstellvertrages für die
Einstellung der Pferde...Namen....zum 1. März 12.
Unterschrift, Datum.
Frage: Kann mir Hr. V. so einfach ohne weiteres grundlos kündigen?
Ist er überhaupt mein Vertragspartner?
Was kann ich dagegen tun, denn ich möchte nicht
ausziehen und es ist auch beinahe unmöglich mit
6 Pferden adäquaten Ersatz zu finden?
Antwort geschrieben am 15.01.2012 21:57:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst einmal stellt sich die Frage, mit wem Sie den Einstellvertrag abgeschlossen haben. Als Vertragspartner wurde seinerzeit die Familie V angegeben. Es ist anzunehmen, dass es hierbei um die Eheleute V gehandelt hat. Allerdings hat Herr V den Vertrag nicht mitunterzeichnet, sondern dieser wurde lediglich von Frau V unterschrieben, die den Vertrag auch ausgefüllt hat.
Es stellt sich nun die Frage, ob Herr V trotz fehlender Unterschrift dennoch Ihr Vertragspartner wurde. Nach der Rechtsprechung, die zum Mietrecht erging, wird ein Ehepartner, der im Vertragskopf nur erwähnt wird, aber diesen nicht unterzeichnet hat, nur dann Vertragspartner, wenn sich dies ausdrücklich durch einen Vertretungsvermerk ergibt, wenn also seine Frau mit i.V. für ihn mitunterzeichnet hat oder wenn er an den Vertragverhandlungen klar beteiligt war.
Man kann demzufolge in Ihrem Fall durchaus die Auffassung vertreten, dass Herr V nicht Ihr Vertragspartner wurde und somit auch den Einstellvertrag nicht kündigen kann. Aber selbst wenn sich aus den Gesamtumständen der Vertragsunterzeichnung ergeben sollte, dass auch Herr V Ihr Vertragspartner wurde, so ist auf jeden Fall für eine Kündigung des Einstellvertrages auch die Kündigungserklärung von Frau V erforderlich,die vorliegend fehlt.
Demnach liegt in jedem Fall keine wirksame Kündigung des Einstellvertrages vor, sodass dieser fortbesteht.
Gerne stehe ich bei Bedarf für eine Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.01.2012 10:09:27
Sehr geehrter Herr Dratwa,
vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.
Aber gilt das alles auch wenn die beiden
jetzt getrennt sind? Frau V. lebt nicht mehr
auf dem Pferdehof und betreibt diesen auch
nicht mehr. Das tut Hr. V. nun mit seiner
neuen Partnerin.
Es grüßt Sie herzlich
Susanne Wilhelm
Sehr geehrter Herr Dratwa,
vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.
Aber gilt das alles auch wenn die beiden
jetzt getrennt sind? Frau V. lebt nicht mehr
auf dem Pferdehof und betreibt diesen auch
nicht mehr. Das tut Hr. V. nun mit seiner
neuen Partnerin.
Es grüßt Sie herzlich
Susanne Wilhelm
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.01.2012 12:21:05
Sehr geehrte Fragestellerin,
an der vertraglichen Beziehung zu Frau V ändert sich durch die Trennung der Eheleute nichts. Frau V ist nach wie vor Ihr Vertragspartner. Insoweit hätte durch Frau V eine Vertragsänderung herbeigeführt werden müssen, mit der Folge, dass nur noch Herr V Ihr Vertragspartner ist. Diese Vertragsänderung ist jedoch nicht erfolgt. Demzufolge kann Herr V den Vertrag nicht kündigen, zumindest nicht alleine, sondern nur zusammen mit Frau V.
Falls Sie insoweit anwaltliche Unterstützung benötigen, setzten Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
an der vertraglichen Beziehung zu Frau V ändert sich durch die Trennung der Eheleute nichts. Frau V ist nach wie vor Ihr Vertragspartner. Insoweit hätte durch Frau V eine Vertragsänderung herbeigeführt werden müssen, mit der Folge, dass nur noch Herr V Ihr Vertragspartner ist. Diese Vertragsänderung ist jedoch nicht erfolgt. Demzufolge kann Herr V den Vertrag nicht kündigen, zumindest nicht alleine, sondern nur zusammen mit Frau V.
Falls Sie insoweit anwaltliche Unterstützung benötigen, setzten Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
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