Kündigung durch Arbeitnehmer - Rückzahlung Gratifikation?
05.02.2012 19:31 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. (Ich bin seit Mai 2010 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt. Laut Arbeitsvertrag sind die gesetzlichen Kündigungsfristen maßgeblich.)
Mit der Gehaltszahlung für den Monat November wurde mir eine Weihnachtsgratifikation ausgezahlt. Die Höhe war in den vergangenen Jahren unterschiedlich; im November 2011 handelte es sich um ein Monatsgehalt. Anfang November wurde ich mit einem Schreiben über den Erhalt, die Höhe und die Rückzahlungsbedingungen der Gratifikation informiert. Die Kenntnisnahme dieses Schreibens und die Anerkennung der freiwilligen Zahlung habe ich mit meiner Unterschrift bestätigt.
Darin steht folgendes zu einer Rückzahlung:
… Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung des Mitarbeiters oder aus wichtigem Grund innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung dieser Sonderzahlung, so kann sie in voller Höhe zurückgefordert werden. …
Die Auszahlung erfolgte Ende November.
Muss ich die Gratifikation zurückzahlen, wenn ich am 15.02.2012 zum 15.03.2012 kündige?
Wenn ja, wann kann ich frühestens kündigen, ohne die Gratifikation zurückzahlen zu müssen (4 Wochen Kündigungsfrist)?
Ist für die Rückzahlungsforderung der Zeitpunkt der Kündigung oder das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
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