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Frage geschrieben am 18.12.2009 21:52:11

Kündigung des Pflegedienstes

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2522
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Abend,
mein Vater wird von einem ambulanten Pflegedienst betreut.
Ohne Vorwarnung oder das etwas vorgefallen wäre haben wir vorgestern die Kündigung von dem Pflegedienst erhalten. Sie ist fristgemäß und laut abgeschlossenem Vertrag o.k..
Was mich aber stutzig macht: Im unteren Teil der Kündigung steht, dass man bereit wäre, über die Kündigung nochmals nachzudenken, wenn wir einige Bedingungen akzeptieren würden. Zum Beispiel unbegrenzte Anzahl von Pflegerinnen (bisher waren es max. 4 - 5) und keine festgelegten Zeiträume mehr (bisher kam der Dienst immer mittags gegen 12:00 Uhr).
Wenn wir darauf eingehen würden, dann würde die Kündigung wohl zurückgezogen.
Das würde aber bedeuten, dass mein Vater nie wüßte, um welche Uhrzeit der Pflegedienst kommt und täglich mit einem neuen oder anderen Personal konfrontiert würde (mit 87 Jahren nicht zumutbar).
Was halten Sie davon? Kann man das mit einem alten Mann einfach so machen?
MfG


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.12.2009 23:13:31
Rechtsanwältin Yvonne Müller
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Erbrecht, Familienrecht, Inkasso, Sozialrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem in Rede stehenden Angebot bezüglich des neuen Vertrages um eine Vertragsänderung handelt.

Somit wäre zunächst zu prüfen, ob Ihnen der ursprünglich Vertrag gekündigt werden konnte - dies hängt vom Vertragsinhalt (welche Kündigungsfrist ist vereinbart?) ab.

Dann handelt es sich um ein neues Angebot (Inhalt: mehrere Pflegerinnen, keine festgesetzten Zeiten), welches Sie annehmen oder ablehnen können.

Vom Menschlichen her halte ich es nicht für sinnvoll, Ihren Vater diesen Bedingungen auszusetzen, da es in der Tat für ältere Leute wichtig ist, einen strukturierten Tagesablauf zu haben mit festen Zeiten, an denen das Pflegepersonal erscheint. Auch halte ich es nicht für sinnvoll, ständig wechselndes Personal einzusetzen.

Rein rechtlich gesehen werden Sie jedoch nichts daran ändern können, es sei denn, die Kündigung des "alten" Vetrages war unwirksam. Auf ein Fortbestehen der Pflegebedingungen können Sie jedoch nicht bestehen. Aber - wie gesagt - Sie müssen ja den Änderungsvertrag nicht abschließen, sondern können sich auch nach einem neuen Pflegedienst umsehen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen für Sie hilfreich waren, auch wenn ich Ihnen die von Ihnen vielleicht gewünschte Antwort hier nicht darbieten konnte. Für weitergehenden Beratungsbedarf stehe ich Ihnen jedoch gerne zur Verfügung.

Bei Unklarheiten können Sie auch gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen .


Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin

Dies ist aber nur meine persönliche Meinung

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.12.2009 20:44:19

Besten Dank!
Bitte noch eine Frage zur Kündigungsfrist (bitte Bescheid, wenn das zu umfangreich ist):
Als Kündigungsfrist steht im Vertrag "14 Tage zum jeweiligen Monats-Letzten". Die Kündigung wurde diesen Monat am 14.12. geschrieben, der Post-Stempel ist der 17.12. und der Post-Eingang (normaler Brief im Briefkasten) bei uns war der 18.12..
Welches Datum ist für die Kündigung ausschlaggebend? Wann die Kündigung geschrieben wurde, der Post-Stempel oder der Post-Eingang bei uns?
Herzlichen Dank schon mal vorab!
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 29.12.2009 14:38:03

Sehr geehrte Fragestellerin,

bitte entschuldigen Sie, dass es mir erst jetzt möglich ist, auf Ihre Nachfrage zu antworten.

Für die Kündigung ist der Zgang beim Empfänger entscheidend, welcher dann anzunehmen ist, wenn das Kündigungsschreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden konnte. Ein späterer Zugang muss vom Empfänger nachgewiesen werden.

Unter normalen Umständen kann ein Zugang erwartet werden in ca. zwei Arbeitstagen nach Aufgabe zur Post, in Ihrem Fall also am 18.12.2009.

Ich hoffe, dass die Beantwortung der Nachfrage dennoch hilfreich für Sie ist, trotz der Verspätung.

Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung des Pflegedienstes | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-12-28
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Leider auf die Nachfrage bis jetzt keine Antwort bekommen. Wenn die Nachfrage zu umfangreich gewesen wäre, hätten wir auch noch einmal extra bezahlt. Schade. War eine Termin-Sache.


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