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Frage geschrieben am 27.01.2012 14:41:37

Kündigung bzw. Bitte um Auflösung des bestehenden Arbeitsvertrages

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 482
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe im Dezember 2011 mein noch aktuelles Arbeitsverhältnis in schriftlicher Form gekündigt und die Kündigung sogar persönlich meinem Vorgesetzten übergeben. Grund für die Kündigung sind die Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen gesundheitlichen Probleme und ein neues Stellenangebot mit geregelten Arbeitszeiten. Da ich eine 5-monatige Kündigungsfrist zum Quartalsende habe und die neue Stelle schon ab 1. Februar zu besetzen war, habe ich in meiner schriftlichen Kündigung um Auflösung des aktuellen Arbeitsvertrages zum 31.01.12 gebeten. Mittlerweile ist klar, dass ich die neue Stelle nicht am 01.02. antreten kann aber ich habe auch keine Antwort, wann und ob ich überhaupt früher aus dem Arbeitsvertrag heraus komme. Trotz mehrmaligem Nachfragen, in sowohl schriftlicher als auch mündlicher Form und trotz Einbindung des Betriebsrates, erhalte ich seit Wochen keine Antwort. Der neue Arbeitgeber fordert Klarheit, da sonst die neue Stelle anderweitig vergeben wird.
Ich habe in meiner letzten E- Mail an meinen Vorgesetzten eine Frist für die Beantwortung eingeräumt, die er verstreichen lassen hat, ohne zu antworten.
Gibt es eine gesetzliche Frist in der mein Arbeitgeber mir auf mein Anliegen antworten muss? Habe ich Anrecht, eine Antwort von meinem Arbeitgeber zu erhalten?
Ich bin mir im klaren darüber, dass ein Auflösungsvertrag nur in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen werden kann aber mir geht es momentan hauptsächlich darum, überhaupt mal eine Antwort zu erhalten.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.


Antwort geschrieben am 27.01.2012 15:34:27
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nach den gegebenen Fristen wäre die Kündigung dann zum 30.06.12 wirksam.

Durch das Angebot, den Arbeitsvertrag schon zum 31.01.12 zu lösen, kann der Arbeitgeber durch Annahme einen Aufhebungsvertrag daraus machen.

Sofern der Arbeitgeber nicht einverstanden ist und dies nicht annimmt, muss er selbst ein Angebot unterbreiten oder belässt es bei dem Kündigungszeitpunkt zum 30.06.12.

Es gibt keine gesetzlich verankerte Frist, bis wann sich der Arbeitgeber hier positionieren muss.

Wenn Sie das neue Arbeitsverhältnis aber nicht zum 01.02.12 antreten werden, müssen Sie dem aktuellen Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft auch über den 31.01.12 hinaus anbieten.

Dann sollten Sie ganz offensiv und aufdringlich das Gespräch suchen, um hier abschließend klären zu können, wann man Sie gehen lässt.

Ein Rechtsanspruch, das Arbeitsverhältnis schon vor dem 30.06.12 zu lösen, besteht nicht.

Daher müssen Sie am Ball bleiben und dem Arbeitgeber hartnäckig nachstellen, um eine Antwort zu bekommen. Ggf. ziehen Sie den Betriebsrat – soweit vorhanden – zu Rate.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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