Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 19.08.2010 13:06:29

Kündigung bei Cyberservice

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1856
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mit sofortiger Wirkung, hilfsweise fristgerecht, meinen Vertrag wirksam kündigen.

Bitte um Hilfe!


Antwort geschrieben am 19.08.2010 13:08:53
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 235
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:

Bitte kontaktieren Sie mich unter meiner Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

---------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.

Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.


Mit freundlichen Grüßen

Marion Deinzer
Rechtsanwältin

Tel.: 0911 - 95 33 85 67
Fax: 0911 - 95 33 85 68

Mail: info@kanzlei-deinzer.de
Internet: www.kanzlei-deinzer.de


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.08.2010 15:10:48

Sehr geehrte Frau Deinzer,

vielen Dank für Ihr Angebot.
Bei mir werden schon länger nachfolgende Beträge abgebucht. Leider habe ich keine Ahnung, wo diese Leistungen bestellt wurden.
Um diesem ein Ende zu bereiten, möchte ich diese Abbuchungen/Leistungen kündigen.
Ich habe auch keine Anschrift, lediglich eine Kunden-Nummer.




Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.08.2010 16:06:29

Vielen Dank für Ihre Nachfrage und die weiteren Informationen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, werden Ihnen Leistungen berechnet, die Sie nie in Auftrag gegeben haben bzw. von denen Sie nicht wissen, auf welcher Grundlage diese beruhen.

Zunächst einmal muss geprüft werden, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies müsste die Gegenseite beweisen, wenn Sie Geld von Ihnen haben möchte. Sollte ein wirksamer Vertrag vorliegen, muss geprüft werden, ob die Abbuchungen zurecht erfolgen. Sollten Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, dürften auch die Abbuchungen unwirksam sein.

Da Sie keine Anschrift haben, ist es ratsam, die Beträge durch Ihre Bank zurückbuchen zu lassen.

Ihre Informationen reichen leider nicht aus, um hier detailliert Auskunft geben zu können. Alles Weitere sollte dann telefonisch etc. geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Marion Deinzer
Rechtsanwältin



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung bei Cyberservice | Gesamtbewertung: 3.8/5 | Datum: 2010-08-21
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Deinzer direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

25
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kündigung   Cyberservice