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Frage geschrieben am 12.12.2009 15:46:20

Kündigung an Handy-Service per Fax wird von Mobilcom nicht anerkannt

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4218
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

ungeachtet hunderter Warnhinweise im Internet habe ich bei Handy-Servce einen Vertrag abgeschlossen. (Nach langem und erst auf Drohung mit einem Gerichtsverfahren, wurde auch die zu Unrecht belastete Abschlußgebühr mit fälligen Monatsgebühren verrechnet.)

Acht Monate vor Ablauf der 24 Monate habe ich nachweislich per Fax (ohne Unterschrift) gegenüber Handy-Service gekündigt. Es schien mir logisch, daß man bei demjenigen kündigen kann, bei welchem man auch den Vertrag geschlossen hat.

Diese Kündigung wird von Mobicom nicht anerkannt.

Kann ich jetzt gegenüber Handy-Service wegen der versäumten Weiterleitung bzw. wegen des versäumten Hinweises, daß die Kündigung gegenüber Mobilcom ausgesprochen werden muß, (Schadensersatz)forderungen geltend machen?

Ich fühle mich betrogen und möchte vermeiden, daß diese Firmen sich mit "klammheimlichen Vergnügen" darüber lustig machen und gemeinsam abzocken, daß schon wieder einer in dei Falle getreten ist und falsch gekündigt hat.

Die Einzugsermächtigung habe ich widerrufen.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 12.12.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.12.2009 21:54:29
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Leider ist es keinesfalls logisch, gegenüber dem zu kündigen, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Vielmehr müssen Sie gegenüber dem kündigen, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.

Die Vertragsvermittler wie Handy-Service sind keine Vertreter der Handy-Provider wie mobilcom, daher sind sie nicht dazu verpflichtet, Kündigungen der Kunden anzunehmen bzw. an die Provider weiterzuleiten.

Sie können daher leider keine (Schadensersatz-)Forderungen geltend machen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.12.2009 17:46:34

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wäre Handy Service nicht wenigstens verpflichtet gewesen mich auf meinen Irrtum aufmerksam zu machen.

mfg
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 13.12.2009 22:48:04

Sehr geehrter Ratsuchender,

Handy-Service muß das in dem Ursprungsvertrag deutlich machen.

Hinterher - bei Erhalt der Kündigung - muß Handy-Service nicht auf den Irrtum aufmerksam machen. Auch wenn dies ein Gebot der Höflichkeit wäre, eine rechtliche Pflicht ist dies nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Kündigung an Handy-Service per Fax wird von Mobilcom nicht anerkannt | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2009-12-15
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Ich hatte gehofft, daß es evtl. doch noch eine Hintertür gibt, die man Handy-Service auf die Nase schlagen kann


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