Kündigung - Wettbewerbsverbot - Freiberufler
06.03.2013 15:17 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Es besteht ein "Betreuer Vertrag" (freier Mitarbeiter Vertrag)
In diesem wird die Nutzung einer Marke sowie eine Systems zur Erstellung von Ernährungsplänen vereinbart. (betitelt als "know How")
In dem Vertrag wird ein Wettbewerbsverbot für die Dauer des Vertrages sowie darüber hinaus auf ein Jahr festgeschrieben. (Keine Karenzentschädigung vereinbart)
In diesem Zeitraum soll der Betreuer weder ein gleichwertiges eingenes System entwickeln dürfen oder auch Konkurenzprodukte oder ähnlich gelagerte Diätprogramme betreuen oder vertreiben dürfen.
Die Kündigung des Vertrages wird auf 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres festgelegt.
Nun zu den Fragen, ist die Kündigungsfrist rechtens?
Kann außerordentlich gekündigt werden wenn sich keine Zusammenarbeit (keine Kunden) ergeben?
Was für sonstige Gründe einer außer ordentlichen Kündigung könnten möglich sein.
Die Kündigung wurde per Email ausgesprochen (fristgemäß), das Unternehmen bestreitet aber den fristgemäßen Eingang und gibt an erst eine zweite Sendung erhalten zu haben. Eine Kopie der ersten Email wurde nicht gespeichert und liegt nur als Ausdruck vor. Würde dies als Nachweis ausreichen?
In wie fern ist das Wettbewerbsverbot bindend. Wenn der Betreuer (Freiberufler) in einem anderes System arbeiten will oder ein eigenes System entwickeln will.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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