Kündigung/ Urlaubsansprüche
28.12.2009 13:55 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrte DAmen und Herren,
aus persönlichen Gründen kündigt ein Angestellter meiner Firma zum 31.07.2009 (mündlich). In einem Brief seines Anwalt gibt dieser mir zu verstehen, dass sein Mandant Lohnforderungen hat und aus diesem Grund kündigt. Als ich den Mitarbeiter befrage teilte dieser mir mit, ich soll auf dieses Schreiben nicht reagieren dann würde er sofort Arbeitslosengeld erhalten. (Aussage seines Anwalt).
Am 31.07.2009 letzter Arbeitstag, am 17.09.2009 Termin 1.Verhandlung am Arbeitsgericht Eberswalde (Dieser Termin wird aufgehoben).
Da es zu keiner Übereinstimmung kommt, erfolgt eine Güteverhandlung am 22.10.2009. Seitens des Arbeitnehmers werden Lohnforderungen gestellte sowie die Bezahlung seiner Urlaubstage (24Arbeitstage 2009).
An der Verhandlung am 22.10.2009 nimmt der Mitarbeiter selbst nicht teil.
Seit dem 27.08.2009 hat der ehemalige Mitarbeiter bereits eine neue Anstellung.
1.Frage: Bei der Lohnforderung handelt es sich um eine Restforderung die bis zum 15. des kommenden Monats gezahlt werden müsste (laut Arbeitsvertrag). Alle anderen Zahlungen erfolgten regelmäßig und sind schriftlich nachweisbar.
2.Frage: Wenn der Mitarbeiter kündig, muß ich die Ulaubstage bezahlen, hat der Mitarbeiter Anspruch darauf. Am 22.10.2009, erster Verhandlungstag - am Donnerstag den 27.08.2009 hat der Mitarbeiter einen nauen Arbeitsvertrag?
Mit freundlichen Grüßen
R.H.









