Kündigung - Resturlaub, Überstunden
25.07.2012 20:45 |
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| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Florian Weiss
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Ich habe mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.08. fristgemäß gekündigt.
Im Juni habe ich zwei Wochen Urlaub im August beantragt, welcher auch genehmigt wurde.
Mein derzeitiger Arbeitgeber widerruft nun diese Urlaubsgenehmigung aus betrieblichen Gründen im Hinblick auf meine Kündigung, da er wünscht das ich einen anderen Arbeitnehmer einarbeite.
Derzeit bestehen noch sehr viele Tage Resturlaub und sehr viele Überstunden.
Ist es rechtmäßig das mein Urlaub gestrichen wurde? Ich hatte dieses Jahr noch keinen "längeren" Urlaub, sondern nur 3 Tage Urlaub.
Kann ich meinem Arbeitgeber eine Frist setzen in der ich von ihm die Auszahlung des Resturlaubes und der Überstunden fordere? Falls ja, wie sollte man diese Frist gestalten?
Ich fürchte das ich dem Geld wohl ewig hinterher rennen werde und hoffe eigentlich das ich mit einer Fristsetzung sonst erreichen kann das ich den Urlaub nehme, wenn dieser alternativ nicht ausgezahlt wird.
In welcher Form bzw. welcher Frist es gesetzlich geregelt bis wann Überstunden und Resturlaub bei einem gekündigtem Arbeitsverhältnis ausbezahlt werden müssen?
Der Resturlaub und die Überstunden sind schriftlich bestätigt.
Trifft nicht Ihr Problem?
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