Kündigung Mutterschutz
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Unterstützung in einer Kündigungsschutzklage / Mutterschutz. Ich benötige Informationen wie ich mich vor Gericht verhalten soll? Klage habe ich schon beim Arbeitsgericht eingereicht:
Klage
zum Arbeitsgericht Kempten erhoben und folgender Antrag gestellt:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 15.01.2009 nicht aufgelöst wird.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis über den 29.01.2009 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.
Begründung:
Die Klägerin, geb. am xx.xx.xxxx, ist bei dem Beklagten seit 22.09.2008 als Chef de Rang bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche beschäftigt. Das Arbeitsentgelt beträgt € 1.800,00 brutto je Monat.
Der Beklagte hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 15.01.2009, zugegangen am 15.01.2009, zum 29.01.2009 gekündigt.
Dringende betriebliche Gründe, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, bestehen nicht. Die Kündigung ist auch nicht durch Gründe, die in der Person oder im Verhalten der Klägerin liegen, bedingt.
Die Kündigung ist daher sozial ungerechtfertigt und unwirksam.
Es wird klargestellt, dass der Klageantrag zu 2. eine selbstände allgemeine Feststellungsklage nach §256 ZPO darstellt. Der Klägerin sind zwar keine anderen Beendigungstatbestände außer der streitgegenständlichen Kündigung bekannt, es ist jedoch möglich, das der Beklagte im Verlaufe des Verfahrens weitere Kündigungen ausspricht oder sich auf andere Beendigungstatbestände beruft.
Die Klägering war bei Zugang der Kündigung schwanger in der 15. Schwangerschaftswoche. Dies wurde dem beklagten im Dezember 2008 mitgeteilt. Eine Zustimmung der Gewerbeaufsicht zur Kündigung liegt nicht vor.
Zusätzliche Angaben:
Arbeitsvertrag befristet auf 1 Jahr. vom 22.09.2008 bis 21.09.2009.
Mit Probezeit 6 Monate.
Kündigung
Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit mit der Vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum 29.01.2009.
Der Bklagte hat einen Anwalt beauftragt und dieser hat dem Arbeitsgericht schriftlich mitgeteilt, bei der Verhandlung (Gütetermin) die Klageabweisung zu beantragen.
Wir waren schon bei einem Anwalt, dieser hat uns empfohlen auf seine Dienste zu verzichten und selbst Klage einzureichen. Die Sache wäre klar, die Kündigung unwirksam und wir könnten uns die Kosten von ca. 1500 Euro sparen.
Meine Frage ist nun, wie soll ich mich während der Verhandlung verhalten? Auf was muß ich achten? Was mache ich wenn der Beklagte plötzlich andere Gründe für die Kündigung aufführt? Wir wollen keinen Vergleich, keine Abfindung, wir wollen wieder zürck in Arbeitsverhältnis! Es wurde am 16.01.2009 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da ich durch den Stress beinahe das Kind verloren habe und 10 Tage im Krankenhaus war!
Kündigung Mutterschutz








