Kündigung Mietvertrag
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Krause, LL.M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es besteht eine Diskrepanz zwischen der Interpretation des Mietvertrages zwischen Mieter und dem Vermieter.
Konkret möchten wir zum nächst möglichen Zeitpunkt das angemietete Haus verlassen, da aufgrund von Familienzuwachs das Haus zu klein geworden ist. Wir haben Wohneigentum erworben. Aus Sicht des Vermieters müssen wir bis 31.01.2012 Miete bezahlen und müssen spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen . (Siehe Original Vertragstext §2).
Aus Sicht des Mieters kann aber der Mietvertrag zum 01.09. gekündigt werden und Miete muss bis 31.11.2011 bezahlt werden. (Siehe Original Vertragstext § 16.
Welcher Paragraph trifft für die Kündigung (Mietrecht) zu? § 2 Mietzeit oder §16 Kündigung.
Herzlichen Dank für die Auskunft.
Mit besten Grüßen,
Anhang Auszug Mietvertrag:
$ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am: 01.02.2006 und endet am 31.01.2009.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Wird der Mietvertrag nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Mietvertrag automatisch um ein Jahr. Auf Wunsch des Mieters kann mit Einverständnis des Vermieters eine abweichende Regelung getroffen werden.
Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe S 7, 16 bis 21 dieses Mietvertrages.)
Nachmieterklausel: Der Mieter, der vorzeitig aus seinen Zeitmietvertrag aussteigen will, aber kein Sonderkündigungsrecht hat, kann versuchen, einen Nachmieter zu stellen. Ohne Nachmieterklausel darf der Mieter nur dann
ausnahmsweise einen Nachmieter stellen, wenn es für ihn unzumutbar wäre, noch längere Zeil am
Vertrag festgehalten zu werden. Das ist der Fall,
- wenn der Mieter berufsbedingt gezwungen ist, einen ortswechselvorzunehmen;
- wenn sich Familiennachwuchs angekündigt hat und die Wohnung deshalb zu klein wird.
Darf der Mieter in diesen Fällen ausnahmsweise einen Nachmieter benennen, kommt er aus seinem
Mietvertrag aber nur heraus, wenn der vorgeschlagene Nachmieter auch geeignet ist. Wichtigstes Kriterium hierfür ist, dass der vorgeschlagene Nachmieter auch in der Lage ist, die vom Vermieter geforderte Miete zu zahlen.
Der Vermieter hat eine angemessene Überlegungsfrist, während der er prüfen und entscheiden kann, ob der vorgeschlagene Nachmieter in Frage kommt. Die Gerichte billigen ihm eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten zu. lst der vorgeschlagene Nachmieter geeignet, ist der Vermieter zwar nicht verpflichtet, mit ihm einen Mietvertrag abzuschließen. Doch von dem Zeitpunkt an, zu dem dervom Mieter angebotene Nachmieter bereit ist, die Wohnung zu übernehmen, wird der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter frei, muss also auch keine Miete mehr zahlen.
Kein Ausnahmefall, der zur Nachmieterstellung berechtigt, liegt vor, wenn es dem Mieter lediglich darum geht, in eine billigere oder verkehrsgünstigere Wohnung zu wechseln oder wenn der Mieter sich eigene vier Wände angeschafft hat und nun ins Eigentum ziehen will.
$ 16 Ordentliche Kündigung
1. Der Mieter kann den Mietvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
2. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich oder für
Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen wegen bisheriger
unzureichender Unterbringung benötigt oder ein sonstiges berechtigtes lnteresse im Sinne des
Gesetzes nachweist.
Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter nach Ablauf von 5 Jahren auf 6 Monate und nach Ablauf von 8 Jahren auf 9 Monate.
Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vertragspartner
eingegangen sein, dabei zählen Samstag und Sonntag sowie gesetzlichen Feiertage nicht mit. Die Vertragspartner können nur schriftlich kündigen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Eine Teilkündigung von Nebenräumen ist ausgeschlossen.
Kündigung Mietvertrag









