Kündigung Mietvertrag (Ausschluss der Kündigung), fehlende/falsche Daten Parteien
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Im Februar 2008 habe ich einen unbefristeten Mietvertrag mit Mindestlaufzeit (2 Jahre) für eine Wohnung abgeschlossen (Auszug siehe unten). Da ich aber mit meinem Verlobten zusammenziehen möchte, möchte ich den Mietvertrag kündigen.
Im Mietvertrag steht, dass es ein Individualvertrag ist, obwohl vorher kein Gespräch stattgefunden hat.
Auszug:
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Im Folgenden werden statt eines umfangreichen Formularvertrages nur die individu-ellen Absprachen der Vorgespräche sowie allg. Verhaltenserläuterungen fixiert:
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1. Sachverhalt (Kündigungsausschluss):
Ich habe mich bereits ein wenig informiert und gelesen, dass ein unbefristeter Mietvertrag mit Ausschluss der ordentlichen Kündigung für zwei Jahre zulässig ist.
Im Mietvertrag wird aber nichts von dem Ausschluss der ordentlichen Kündigung gesprochen sondern nur folgender Text.
Auszug:
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Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.2008. Es wird ordentlich beendigt mit einer schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ab
dem Monat, zu dem das Kündigungsschreiben spätestens am 3. beim Vertragspartner eingegangen ist. Um kurzfristigem und damit anonymem Wohnen im Hause entgegen-zuwirken, wird eine Vertragsbeendigung vor Ende März 2010 ausgeschlossen (unbefristeter Vertrag mit Mindestlaufzeit). Danach soll sich das Mietverhältnis jeweils um sechs Monate verlängern. Ferner wird einvernehmlich eine Kündigung in der Urlaubszeit zu Ende Juli/Aug. und Dez./Jan. ausgeschlossen, da ein geordneter und möglichst kostengünstiger Übergang vom alten zum neuen Mieter nur durch die Mitwirkung des Vermieters gewährleistet ist.
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1. Frage (Kündigungsausschluss):
Es ist im Mietvertrag nicht davon die Rede, dass ein außerordentliche Kündigung davon unberührt bleibt. Ist daher die Mindestlaufzeit ungültig?
2. Sachverhalt (Falsche Angaben der Mietvertragsparteien):
Die Daten der Mietvertragsparteien sind unvollständig. Als Mieter ist zwar mein Name richtig, aber meine Hauptwohnsitzadresse stimmt nicht (Strasse und Postleitzahl falsch).
Desweiteren ist als Vermieter eine GbR eingetragen (mit einem Vor- und Zunamen, Strasse und Ort). Es ist aber nicht ersichtlich wer noch zu der GbR gehört. Auch hat nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben. Nach Recherchen im Internet habe ich gelesen, dass in Mietverträge mit einer GbR ersichtlich sein muss , wer zu der GbR gehört und ggf. alle Mitglieder der GbR unterzeichnen müssen.
2. Frage (Falsche Angaben der Mietvertragsparteien):
Ist somit der Mietvertrag ungültig bzw. kann ich aus diesem Grund ordentlich kündigen?
Über eine Antwort bzgl. der beiden Fragen, ob eine Kündigung des Mietvertrages meinerseits möglich ist, wäre ich dankbar.
Auch ein Hinweis unter welchen Umständen eine Kündigung möglich wäre, wäre ich dankbar.
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