Kündigung Mieter Tierhaltung
Preis: 50,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte einem Mieter Kündigen.
Im Mietvertrag steht wegen Tierhaltung folgendes:
Mit Ausnahme von als Haustieren üblichen Kleintieren (z. B. Ziervögel und Zierfische) in ortsüblichen Umfang bedarf das Halten von Haustieren der vorhergehenden Einwilligung des Vermieters. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund wiederrufen werden (z. B. wegen Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung durch das Haustier).
Beim unterschreiben des Mietvertrages (das sagen wir jedoch allen neuen Mietern) das wir weder Hunde noch Katzen im Haus haben wollen.
Der Mieter hat vor einigen Monaten schon wegen einem Hund gefragt. Da habe ich Ihm schon widersprochen.
Jetzt hat Er seit ca. 2-3 Wochen auf einmal eine Katze, ohne mich vorher um Erlaubnis zu fragen.
Ich habe das nur erfahren, da er meinem Lebensgefährten davon erzählt hat.
Mein Lebensgefährte meinte, da ich die Vermieterin bin, müsse er mich um Erlaubnis fragen.
Am nächsten Tag hat er mir dann gesagt, dass Seine Freundin aus Spanien eine Katze mitgebracht hat.
Ich habe Ihm sofort mitgeteilt, dass ich der Tierhaltung nicht zustimme und Er/Sie die Katze entweder zu einer Pflegefamilie oder ins Tierheim bringen soll.
Seiter hat sich nichts mehr getan in der Sache.
Es gibt es noch weitere Probleme mit dem Mieter.
Ich habe würde gerne den Text meines Kündigungsschreibens prüfen lassen.
Freundliche Grüße
Kündigung Mieter Tierhaltung









