Frage geschrieben am 03.03.2010 16:21:45
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kündigung Freenet, Anbieterwechsel 1&1
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1833Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Zum 31.11.2009 habe ich Freenet gekündigt im Rahmen der Kulanzkündigung (kein DSL am neuen Wohnort)
Wie immer keiner von denen liest das richtig > Rückrufwunsch wegen Umzugswechsel; gesagt getan der Mitarbeiter meinte: ok er vermerkt das, eventuell müsse ich eine Umeldebestätigung nachreichen, dann habe ich nichts mehr von denen gehört.
Anfang Dezember 09 Schreiben ohne Datum von 1&1, dass Freenet zum 1.12.09 darin aufgegangen sei, alles so bleibe wie bisher. (kein Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit)
Das Schreiben beziehe sich auf Datengrundlagen v. Freenet zum 9.11.09, eventuelle Vertragsänderungen im Schreiben nicht berücksichtigt in ihrem EDV System aber ordnungsgemäß vermerkt seien.
Nach meinem Umzug bekomme ich im Januar eine Rechnung von 1&1 zur Zahlung des Internetzugangs (den es gar nicht mehr gibt)
Ich schicke denen meine Kündigungsunterlagen, sie behaupten Ihnen liege nichts vor (Freenet hatte ich per Einschreiben gekündigt)
Ich widerspreche Ihren Forderungen da in den AGBs von Freenet vermerkt ist:
15.5 Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei ist nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.Ungeachtet des vorstehenden Übertragungsverbots ist es freenet gestattet, diesen Vertrag an ein mit der freenet Breitband GmbH verbundenes Unternehmen zu übertragen.
Einer Übertragung habe ich nicht zugestimmt und deshalb auch keinen Vertrag mit 1&1.
Nun hat 1&1 ein Inkassounternehmen beauftragt.
Soll ich zahlen (60,- Eur zzgl drei Monate weitere Laufzeit ebenfalls ~60Eur)
MfG
W.S
Antwort geschrieben am 03.03.2010 18:23:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 390
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nach meiner ersten Einschätzung gehe ich auch von einer Wirksamkeit der Kündigung aus, diese auch per Einschreiben von Ihnen versandt wurde und dieses dementsprechend nachweisbar sein sollte.
Im Übrigen greift als Kündigungsgrund auch die Übernahme durch die 1 & 1 Internet AG, wobei hier dieses zusätzlich im Vertrag explizit geregelt war (Ziff. 15.5 des Vertrages).
Mangels Zustimmung zu einer Vertragsübernahme kann dann der Vertrag auch ansonsten keinen Bestand mehr haben.
Daher würde ich an Ihrer Stelle auch keine Zahlungen leisten.
Die einzige Möglichkeit für die 1 & 1 Internet AG wäre, Ihnen einen DSL-Anschluss an Ihrem neuen Wohnort anzubieten, was allerdings ein neues Vertragsangebot wäre.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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