Kündigung Fitnessvertrag
| 03.09.2006 13:01 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
| in unter 2 Stunden
Am 01.12.2004 habe ich in einem Fitnessclub eine Mitgliedschaft
begründet. Nach zweimaliger Teilnahme von jeweils ca. 1 Std.
mußte ich feststellen, das diese Art des Sportes für mich ungeeignet ist, was mir von meinem behandelnden Arzt ( ich bin
Diabetiker und habe schwere Operationen an der Bauchaorta hinter mir) per Attest bestätigt wurde.
Am 05.12.2004 habe ich per Email diesen Vertrag gekündigt.
Diese wurde jedoch von dem Studio nicht anerkannt, so das ich am
07.12.2004 persönlich im Studio gekündigt habe. Nach diesem
Gespräch war für mich die Sache erledigt.
Von dem Studio wurden weiterhin für die Monate Jan. u. Feb. 2005
Mitgliedsbeiträge abgebucht, bis ich ab März 2005 die Einzugsermächtigung entzogen habe.
Von dem Studio erfolgten im nachhinein keinerlei Mahnungen über
evtl. auststehende Zahlungen, sondern eine Forderung am 21.07.2005 von einem Inkasso-Unternehmen über ausstehende Forderungen bis Mai 2005.
Diese wiederholten sich in Abständen , einschließlich Mahnbescheiden und ist jetzt dahingehend, das eine Klage vor dem Amtsgericht anhängig ist.
Das Amtsgericht hat ein vereinfachtes Verfahren gem § 495a ZPO
angeordnet.
Meine Frage ist, wie soll ich mich verhalten ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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