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Frage geschrieben am 05.03.2010 08:59:42

Kündigung DSL Anschluss bei Umzug und nicht vorhandenem DSL im Neuen Wohnort

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1131
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geerhte Damen und Herren,

ich habe einen Comfort Anschluss bei der Telekom mit Laufzeit bis zum 28.02.2011 mit einem DSL Anschluss 16+.
Wir sind nun zum 01.02.2010 Umgezogen in ein Gebiet in dem DSL nur mit 2000er Geschwindigkeit zu haben ist. Wir haben unseren Anschluss dementsprechend gekündigt und wollten aus dem Vertrag zum 1.2.2010 aussteigen, da die Leistungen die diesem zugrunde liegen nicht mehr erbracht weden können.

Die Telekom behauptet nun, ich könne ja einen Vertrag mit kleinerem DSL nutzen, und die Leistungen am alten Standort wären ja verfügbar und akzeptiert die Kündigung nun nicht.

Ist dies Rechtens? Gibt es eine Möglichkeit anderweitig aus dem Vertrag auszusteigen?

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 05.03.2010 12:33:47
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn sich wesentliche Umstände geändert haben, welche seinerzeit Voraussetzung für en Abschluss des Vertrages gewesen sind bzw. wenn sich im Nachheinein entscheidende Änderungen ergeben, welche insbesondere die andere Vertragspartei verschuldet hat.

In Ihrem Fall wurde der Vertrag seinerzeit zur Nutzung des schnellen Internetzugangs geschlossen. Durch den Umzug kann die Telekom Ihnen den seinerzeit vertraglich zugesicherten Tarif nicht mehr zur Verfügung stellen. Sie sollten sich gegenüber der Telekom darauf berufen und dies noch einmal verdeutlichen. Meines Erachtens brauchen Sie - vorbehaltlich einer anderslautenden vertraglichen Regelung bzgl. Verpflichtung - auch keinen anderen Tarif der Telekom wählen. Irrelevant dürfte sein, dass der Anschluss am alten Wohnort nach wie vor zur Verfügung stehe, da Sie hierdurch keinen Nutzen mehr haben.

Ich empfehle Ihnen daher, sich noch einmal mit der Telekom in Verbindung zu setzen. Sie sollten das Schreiben als Telefax oder Einschreiben/Rückschein senden, um einen Zugang beweisen zu können. In dem Schreiben fordern Sie die Telekom auf, binnen zwei Wochen die Vertragskündigung zu bestätigen. Andernfalls sollten Sie mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts drohen. Sollte die Telekom hierauf nicht reagieren, so sollten Sie sich in der Tat durch einen Kollegen vertreten lassen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
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