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Frage geschrieben am 12.01.2012 21:09:16

Kündigen in der Probezeit;von Seiten des Arbeitnehmers..?

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 551
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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hallo,

ich befinde mich in der Probezeit und habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. D.h., die Kündigung muss doch spätestens am 17.01.2012 dem Arbeitgeber vorliegen.Meine Frage nun: da ich derzeit krank geschrieben bin, gibt es da irgendwelche Einschränkungen, ich hoffe nicht, ich hoffe, ich kann ganz normal mit 2 Wochen kündigen.


Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Möglichkeit, zu kündigen, wird durch Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht beeinflusst. Sie können trotz Ihrer Arbeitsunfähigkeit kündigen und müssen lediglich die Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bei der Ansicht, dass während einer Erkrankung nicht gekündigt werden kann, handelt es sich um einen verbreiteten Irrtum. Diese Ansicht findet allerdings keine Stütze im Gesetz oder der Rechtsprechung.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort abhängig von Ihrer Schilderung und den zur Verfügung stehenden Informationen ist. Sollte der Sachverhalt abweichen, kann die Rechtslage anders ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter-Thomas Götz
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4

58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

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Kündigen in der Probezeit;von Seiten des Arbeitnehmers..? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-12
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