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Frage geschrieben am 18.09.2011 16:53:06

Ktankenkassenbeiträge Rentner und Geschäftsführer

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 566
Bin Alters-Rentner(68 Jahre) und seit kurzem hauptberuflich Geschäftsführer meiner eigenen GmbH mit einem Angestellten.
Mein GF-Gehalt: 2.200,-brutto
Meine Rente: 1.100,-brutto
Als Geschäftsführer bin ich ja SV-befreit.
Kann ich weiterhin über meine jetzige Krankenkasse versichert bleiben?
Oder muss ich meine Beiträge neu berechnen lassen, wegen dem GF-Gehalt?
Und wie wird neu berechnet?


Antwort geschrieben am 18.09.2011 17:44:05
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Otto-von-Guericke-Str. 53, 39104 Magdeburg, Tel: 0391-6223910, Fax: 0391-6223966
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Sozialhilferecht, Zivilrecht, Medizinrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Ich gehe davon aus, dass Sie seit Rentenbezug in der Krankenversicherung (KvdR) der Rentner versichert sind.

Eine Krankenversicherung in der KvdR ist allerdings ausgeschlossen, wenn Sie hauptberuflich selbständig tätig sind. Der Beitritt zur KvdR wird dann aufgeschoben, bis Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben.

Sie müssen daher unbedingt und unverzüglich eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.

Der Beitrag zur Krankenversicherung errechnet sich dann aus Ihren Gesamteinkünften von 3.300 €.

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 15,5 %. Die Pflegeversicherung wäre mit 0,975 % zu bedienen, wenn Sie Kinder haben. Sollten Sie kinderlos sein, betrüge die Pflegeversicherung dann 1,225 %. Ihr Krankenkassenbeitrag dürfte daher bei ca. 544 € liegen.

Wichtig ist, dass Sie den Beitritt zur freiwilligen Versicherung binnen 3 Monaten ab Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gegenüber der Krankenkasse durch ausdrückliche Beitrittserklärung zur freiwilligen Krankenversicherung erklären. Dies ist eine Ausschlussfrist. Erklären Sie innerhalb dieser Zeit nicht Ihren Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung, müssen Sie sich privat krankenversichern.




Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -

Tobias Rösemeier
Rechtsanwalt
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Otto-von-Guericke-Str. 53
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