Kreditvertrag sittenwidrig?
25.02.2012 00:32 |
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Kredite
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Rechtsanwalt Lars Liedtke
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2008 hat mein Vater von seiner Bank einen Kredit bewilligt bekommen. Es ging um die Ablösung von Restschulden (bei Geldkarten-Instituten) sowie Krankenkassenverbindlichkeiten von ihm (meine Mutter war mitversichert) und mir (dem Sohn)sowie noch im geringeren Mass ein Ratenkredit für das gemeinsame Girokonto der Eltern(Überweisungen wurden auch von der Mutter unterzeichnet). Bis auf das Letztgenannte, lief keine dieser Verbindlichkeiten ursprünglich auf den Namen meiner Mutter. Die Gesamtsumme belief sich auf 78 000 Euro. Jetzt sind noch 42 000 Euro zu bezahlen. Meine Mutter hat als 2. Kreditteilnehmerin diesen Vertag unterschrieben. Letztes Jahr ist mein Vater plötzlich gestorben. Es gab keine Absicherung für meine Mutter. Sie hat nie gearbeitet (nie ein eigenes Einkommen gehabt)und verfügt über kein Vermögen. Das Erbe wurde ausgeschlagen. Jetzt will die Bank die Abzahlung des Kredits von meiner Mutter einfordern. Ein seriöser Anwalt hat den Vertrag als "Schweinerei" bezeichnet, die Bank erfolglos aufgefordert sie aus diesem Kredit zu entlassen. Die Rechtschutzversicherung will die Deckung nicht übernehmen (angeblich handele es sich um Haftung fremder Schulden und in solchen Fällen übernehmen sie nicht). Gemäss Anwalt ist dies nicht rechtens, aber eine Deckungsklage würde sich ihm zufolge zu lange hinziehen.
Im Vertrag hat mein Vater bei Vermögenswerte 300 000 Euro und 200 000 Euro für Immobiliendarlehen angegeben (2 Eigentumswohnungen, die NUR auf seinen Namen liefen). Die Bank argumentiert jetzt, dass ihnen dies nicht durch meine Eltern mitgeteilt oder nachgewiesen worden sei. Ist so ein Verhalten überhaupt zulässig? Der Nachlassverwalter hat überprüft, dass der Wert der Wohnungen nur bei 150 000 Euro und der Immobilienkredit bei 263 000 Euro
liegt;insofern hat sich dieses Vermögen der vielbesagten Schrottimmobilien noch als zusätzliche Verbindlichkeit herausgestellt. Die ursprüngliche Kreditrate lag bei knapp 1000 Euro. Meine Mutter bekommt eine monatl. Witwenrente von 2400 Euro brutto, könnte also eine niedrigere Rate zahlen. Man kann nicht wirklich von krasser finanieller Überforderung sprechen. Allerdings hat meine Mutter seit 2000 eine gesetzlich anerkannte Schwerbehinderung von 70% (manische Depression), die detailliert dokumentiert (Selbstmordversuch 2010 und Psychiatrieaufenthalt)ist. Sie nahm bei Vetragsunterzeichnung Neuroleptika und Antidpressiva (bis heute noch), war und ist nicht fähig alleine zu leben. Ein kompetenter Anwalt für Bankrecht sagt, dass bei einer Klage der Bank die Chancen (nur) etwas besser als 50:50 für meine Mutter stehen. Wir möchten jedoch ohne Rechtschutz kein Risiko eingehen und überlegen der Bank eine niedrigere Rate anzubieten. Die Entscheidung ist sehr schwierig. Wir wollen unter allen Umständen eine Pfändung der Rente bzw. die Privatinsolvenz vermeiden. Wäre es ratsam, dass sich meine Mutter in diesem Fall verklagen lässt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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