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Frage geschrieben am 15.05.2011 16:21:24

Kreditvertrag: Kreditgeber GmbH, Kreditnehmer alleinige Gesellschafterin

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 777
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema GmbH.
Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH verkaufte diese im laufenden Betrieb an einen Interessenten.

Der Kaufvertrag beinhaltete auch die Übernahme eines Gesellschafterkredites durch den Käufer.
Im Kaufvertrag heißt es:

"Der Käufer übernimmt Gesellschafterdarlehen der Verkäuferin von
insgesamt 43.719,00 Euro sowie den in der Bilanz 2009 ausgewiesenen
Gewinnvortrag von insgesamt Euro 121.835,30.
Die Verkäuferin tritt ihren Darlehensanspruch gegen die Gesellschaft an
den dies annehmenden Käufer mit Wirkung  des Bedingungseintritts
gem. Ziffer 2a ab."


Der Käufer verlangt jetzt die Zusendung des Kreditvertrags und möchte im Fall der Nichtzusendung den Kredit fällig stellen.

Es existiert aber kein schriftlicher Kreditvertrag, sondern die Bedingungen wurden mündlich im Rahmen der Gesellschafterversammlung besprochen und mit dem Steuerberater vereinbart. Der Kredit läuft auf unbestimmte Zeit und wird mit 6% verzinst. Es wurden regelmäßig Tilgungszahlungen verbucht, über die auch 2 oder 3 schriftliche Gesellschafterbeschlüsse existieren.
In den jährlichen Bilanzbesprechungen wurde der jeweilige Rückzahlungsbetrag mit dem Steuerberater vereinbart.

Nun meine Fragen:

War es zulässig, den Kreditvertrag mündlich abzuschließen?
War es zulässig, den Kreditvertrag auf unbestimmte Laufzeit abzuschließen?
Ist der Käufer aufgrund der mündlichen Vertragsform berechtigt, den Kredit fällig zu stellen?


Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Darlehensverträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Dies gilt auch im Falle eines Gesellschafterdarlehens. Es sind daher auch nur mündlich abgeschlossene Darlehensverträge des beherrschenden bzw. Alleingesellschafters mit der GmbH anzuerkennen, wenn sich deren Vollzug aus anderen Umständen ergibt, z.B. durch laufende Gutschrift der Zinsen auf einem eigens dafür eingerichteten Darlehenskonto, vgl. BFH, Urteil vom 19. 12. 2007 - VIII R 13/ 05.
Dementsprechend ist auch der mündliche Abschluss eines Gesellschafterdarlehens auf unbestimmte Zeit möglich. Wenn ein Rückzahlungszeitpunkt nicht vertraglich bestimmt ist, gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen (§ 488 Absatz 3 BGB), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Eine hiervon abweichende Möglichkeit der Fälligstellung lediglich aufgrund der Tatsache, dass kein schriftlicher Darlehensvertrag geschlossen wurde, vermag ich aufgrund der obigen Ausführungen nicht zu erkennen. Es dürfte daher ausreichen, wenn Sie den Käufer darauf aufmerksam machen, dass sich die Rahmenbedingungen des mündlichen Darlehensvertrages aus den von Ihnen genannten Unterlagen ergeben.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg

Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346

info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de

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