Frage geschrieben am 03.09.2007 18:59:00
Kreditrückzahlung im Ausland
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2092Nun werde ich am 1. Januar ins Ausland wechseln und mein Einkommen wird wesentlich geringer sein.
Muss ich die Rückzahlung auf jeden Fall fortsetzen? Wie kann ich die Ratenhöhe auf ein Minimum reduzieren? Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
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Diese Antwort ist vom 3.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.09.2007 19:45:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Philipp Achilles
Barfüßertor 25, 35037 Marburg, Tel: 06421 - 309788-12, Fax: 06421 - 309788-32
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht
Bewertungen: 32
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vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Soweit sich aus dem Darlehensvertrag nichts anderes ergibt, sind Sie im Sinne des § 488 BGB verpflichtet, Ihre Darlehensschuld auch während des Auslandsaufenthaltes zu tilgen.
Die Ratenhöhe kann nur durch persönliche Verhandlungen mit der Bank auf ein Minimum reduziert werden, es sei denn, Ihr Darlehensvertrag enthält diesbezüglich anderweitige Regelungen.
Sollten Sie der Verpflichtung auf Rückerstattung des Darlehens nicht nachkommen, so ist die Bank berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Damit wäre der gesamte Darlehensbetrag fällig. Sollten Sie dann mit der Rückzahlung in Verzug geraten, so ist davon auszugehen, dass die Bank versuchen wird einen rechtskräftigen Titel gegen Sie zu erlangen, um die Zwangsvollstreckung gegen Sie zu betreiben. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich an das Mahn- oder Klageverfahren zu denken.
Ein möglicher Auslandsaufenthalt kann die Durchsetzung dieser Maßnahmen jedoch erheblich erschweren.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Gerne bin ich bereit, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Hierfür bin ich jederzeit für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Achilles
Rechtsanwalt
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