wir sind auf Grund von Arbeitslosigkeit in Not geraten und konnten den Kredit nicht mehr bedienen. Dieser wurde gekündigt. Nun steht in ca. 5 Wochen eine Auszahlung einer Erbschaft an. Dieses Geld würde aber auf eine andere Bankverbindung überwiesen werden, wo keine Schulden sind.
Meine Frage: Darf die Bank, wo der Kredit gekündigt wurde, die Erbschaft so pfänden, ohne vorher die Forderung tituliert zu haben?
mfG
-- Einsatz geändert am 17.11.2011 11:46:49
