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Kreditkartenrückbuchung Paypal Inkasso


04.09.2010 14:37 |
Preis: ***,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von




Ich habe das Problem, das ich Ware an eine Frau in der Schweiz verkauft habe. Die bestellte Ware habe ich bei einem Händler bestellt. Die Käuferin war mit den Verkaufsbedingungen einverstanden. Sie bezahlte die Ware mit Paypal. Die Ware wurde ordnungsgemäß ausgeliefert, da ich eine Kopie des unterschriebenen Lieferscheins erhalten habe. Die Käuferin hat aber zuvor, kurz vor Lieferung der Ware eine Kreditkartenrückbuchung vorgenommen und als die Ware dann schließlich ankam nichts gesagt und auch nicht mehr reagiert. Ich musste schnell handeln und habe vom Versanunternehmen den unterschriebenen Lieferschein beantragt. Da die Ware in England bestellt wurde und von da aus versendet wurde, habe ich lange auf die Antwort des Versandunternehmens warten müssen, das den Lieferschein als Beweis zugesendet hat. Leider kam der zu spät und der Fall wurde zu Gunsten der Käuferin geschlossen, obwohl ich Paypal mitgeteilt habe, dass ich den Lieferschein noch nicht vorlegen kann, da er noch auf dem Postweg zu mir ist. Nun ist mein Konto im Minus, die Frau hat Ware und Geld und Paypal hat nachdem ich das Fax gesendet habe zumindest die Kreditkartenrückbuchung angefochten.
Das dauert jetzt 75 Tage, bis eine Entscheidung getroffen ist. In der Zwischenzeit werde ich gezwungen mein Konto auszugleichen. Und ich weiß noch nicht mal, ob ich eine reale Chance habe mein Geld zurückzubekommen. Kann ich auf die Kredikartenanfechtung zu meinen Gunsten hoffen, oder muss ich rechtliche Schritte einleiten? Ich möchte diesen Verlust nicht einstecken. Was kann ich in diesem Fall tun? Als Beweis, dass die Ware ausgeliefert wurde, habe ich immer noch den Lieferschein und Emailverkehr mit dem Händler. Und auch mit der Käuferin.

-- Einsatz geändert am 04.09.2010 17:19:30
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 85 weitere Antworten zum Thema:
Inkasso Paypal
Eingrenzung vom Fragesteller 04.09.2010 | 17:13
Eingrenzung vom Fragesteller 04.09.2010 | 17:26
Antwort vom
04.09.2010 | 19:27
Sehr geehrter Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Fragen anhand der von Ihnen gemachten Angaben nachfolgend
beantworten:

1.Ich möchte gerne wissen, ob das Kreditkarteninstitut das Geld zurückbuchen muss wenn bewiesen wurde, das die Ware ausgeliefert wurde.

Das Kreditkarteninstitut wird nach Sichtung der Nachweise über die Kreditkartenrückbuchung entscheiden und beurteilen, ob ein ausreichender Grund des Käufers für die Rückbuchung vorliegt.
Es muss vom Institut als erwiesen angesehen werden , dass der berechtigte Kreditkarteninhaber die Transaktion veranlasst hat und das die Ware an den Käufer ausgeliefert wurde.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, wird das Kreditinstitut zu Ihren Gunsten entscheiden.
Ob die vorliegenden Nachweise als ausreichend angesehen werden, kann hier nicht abschliessend beantwortet werden, da auch die genaue Stellungnahme des Käufers relevant ist.

2.Ist die Anfechtung durch Paypal überhaupt möglich?

Nach Punkt „4.4 Zahlungsausfall" der Pay-Pal Nutzungsbedingungen kann PayPal im Fall einer Kreditkartenrückbuchung diese anfechten.

3.Wie gross ist die Chance dass ich mein Geld wiedersehe und welche weiteren Schritte wären von Nöten, wenn das Kreditinstitut sich weigert den Betrag zurückzubuchen, obwohl der Beweis da ist, dass die Ware geliefert wurde? Gegen wenn müsste ich im Endeffekt klagen, sollte nicht zu meinen Gunsten entschieden werden?

Die Chancen eines Verkäufers bei einer Kreditkartenrückbuchung sind generell schlechter zu beurteilen als die des Käufers, weil er die oben genannten Nachweise erbringen muss.
Bei nachweislich gelieferter Ware haben Sie als Verkäufer grundsätzlich einen Anspruch gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises und können diesen in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens in dieser Angelegenheit rate ich Ihnen nach einem eventuellen negativen Abschluss der Angelegenheit über Paypal, sich an einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Ihres Vertrauens zu wenden.
Dieser kann Sie nach eingehender Einsicht der Unterlage und weitergehender Prüfung des Sachverhaltes über die konkreten Chancen sowie die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Forderung gegen den österreichischen Käufer mit Ihnen absprechen und Sie vorab über das Kostenrisiko informieren.


Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst weiterhelfen konnte.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort lediglich eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes anhand der von Ihnen gemachten Angaben darstellt und die persönliche Beratung durch einen Anwalt vor Ort nicht ersetzen kann. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich eine völlig andere Bewertung der Rechtslage ergeben.
Sollten Sie noch Rückfragen haben stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen


Sandra Himmelberg
Rechtsanwältin