Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Geld.
Ich habe auf eBay einen Artikel verkauft, den ich bei einem Händler bestellt hatte. Die Lieferzeit für den Artikel betrug 8Wochen. Die Käufern erklärte sich mit den Verkaufsbestimmungen einverstanden und wollte so lange warten. Leider dauerte die Lieferung ein paar Wochen länger, worauf ich keinen Einfluss hatte. Das teilte ich der Käuferin mit und sendete ihr auch die emails des Händlers schließlich zu, damit sie sehen konnte was mit ihrer Ware war und warum es soange dauert. Schließlich verlangte sie ihr Geld zurück, weil sie mir nicht mehr glauben wollte. Ich konnte ihr den Wert nicht erstatten da ich das Geld nicht mehr hatte. Ich erklärte mich aber einverstanden, wenn Sie mit der Ware unzufrieden wäre, das Geld zurückzuerstatten. Sie könnte die Ware dann zurückschicken in dem Fall. Dann machte sie, zwei Tage bevor die Ware bei ihr eingetroffen war, eine Kreditkartenrückbuchung. Sie hatte die Ware mit Paypal bezahlt. Die Käuferin hatte die Ware erhalten, dafür liegt mir ein unterschriebener Lieferschein zur Verfügung, und nicht mehr reagiert. Da ich den Lieferschein nicht rechtzeitig bei paypal vorlegen konnte, wurde der Fall zu Gunsten der Käuferin geschlossen. Nun läuft, was ich auch nicht sicher weiß, weil Paypal immer etwas anderes schreibt, eine Anfechtung an das Kreditinstitut der Käuferin. Bei der Polizei hatte ich mich auch schon erkundigt, ich kann aber keine Anzeige gegen die Frau erstatten, da sie die Ware schließlich bezahlt hat und diese zu spät kam. Das sie nicht mehr reagiert hat nachdem die Ware angekommen ist, ist moralisch unverantwortlich, aber die Polizei teilte mir mit das es sich nicht um eine Straftat handelt. Jetzt ist meine Frage, wie gross meine Chance ist, dass ich mein Geld zurück bekomme. Ich habe der Frau einen Brief geschrieben und ihr eine Woche eingeräumt, die Zahlung zu begleichen oder die Ware zurückzusenden, soweit diese sich in einwandfreiem Zustand befindet. Steht das Recht auf meiner Seite? Welche Kosten kommen auf mich zu? Es handelt sich nicht um wenig Geld, so um die 1000Euro, deswegen möchte ich das nicht auf mir sitzen lassen. Auf die Anfechtung durch Paypal kann ich mich nicht mehr verlassen. Die schreiben einmal das eine dann wieder was anderes. Die haben mir in einer Mail mitgeteilt, dass sie eine Anfechtung beim Kreditinstitut gemacht haben, in einer anderen Mail bekomme ich zu hören, dass die Frist für Anfechtung abgelaufen wäre. Da weiß ich nicht, was ich glauben soll.
Da ich nicht weiß was ich machen soll, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.
Antwort geschrieben am 22.09.2010 21:09:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Familienrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 127
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es kann natürlich nicht richtig sein, dass die Käuferin den Kaufpreis zurück erhält, gleichzeitig aber auch die Ware erhält. Dies wäre nur bei einer Zusendung unbestellter Ware zu rechtfertigen, § 241a BGB.
Problematisch ist aber, dass Sie noch geliefert haben, nachdem die Käuferin vermutlich berechtigt vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Sie können daher nicht erwarten, dass die Käuferin die Ware in eigener Initiative zurücksenden. Der Rücksendung muss m.E. in dieser Situation durch Sie veranlasst werden.
Stellt die Verkäuferin die Sache dann nicht zur Verfügung, können Sie die Herausgabe gerichtlich durchsetzen oder Schadensersatz geltend machen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann in diesem Fall sinnvoll sein, um der Käuferin die Situation zu verdeutlichen. Bei Bedarf stehe ich Ihnen zur Beauftragung zur Verfgung. Die Kosten können Sie z.B. unter
http://rvgflex.pentos.com/
kalkulieren.
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