Frage geschrieben am 17.02.2010 19:23:51
Kreditkartenbetrug
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1777ein Freund von mir begang Betrug mir Kreditkarten. Er hatte sich an der Tankstelle Kreditkartennummern aufgeschrieben und diese in Internetshops genutzt. Es waren circa 70 Kreditkarten. Hat er aber nicht alle selber genutzt, sondern zusammen mit zwei Kumpels.
Bei der Polizei waren alle schon und haben ihre Tätigkeiten gestanden.
Jetzt ist die Anklage von der Staatsanwaltschaft eingetroffen. Freund Nr. 1 (von dem die Kreditkarten kommen) hat laut Anklage 15 Straftaten begangen. Die andern beiden den Rest. Viele bestellte Gegenstände sind garnicht eingetroffen, was ankam, wurde der Polizei schon übergeben.
Jetzt ist die Frage, was meinen Freund so erwartet? Hört sich das noch nach Bewährung an oder schon Gefängnis? Außerdem ist der Freund momentan 20 Jahre alt. Die Straftaten wurden zwischen seinem 18. und 19. Jahr begangen.
Und lässt sich ganze auch evtl. ohne Verhandlung klären?
Was passiert mit den anderen beiden?
Einer hat 27 Taten und der andere hat 12 Taten.
Die beiden haben die Kreditkartennummern von Freund Nr.1 bekommen und sich diese nicht selber "erstohlen".
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 17.02.2010 20:00:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 97
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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist ausgesprochen schwierig, ohne Kenntnis aller Umstände eine Prognose zum Strafrahmen abzugeben.
Da Ihr Freund im Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt war, wird er als sog. Heranwachsender behandelt. Dies bedeutet, dass er sich vor dem Jugendgericht zu verantworten haben wird. Dies bedeutet auch, dass unter Umständen noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann. Bei Heranwachsenden findet Jugendstrafrecht Anwendung, wenn eine sog. Reifeverzögerung vorliegt, d.h. Ihr Freund in seiner Entwicklung einem Jugendlichen näher steht als einem Erwachsenen. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis recht häufig Gebrauch gemacht. Dies gibt dem Richter mehr Flexibilität bei der Bemessung der Strafe. Zudem kann in gewissem Maße eine mildere Bestrafung erwartet werden.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Freund bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. In einem derartigen Fall ist es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.
Realistischer ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, die in jedem Fall zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich eine Klärung ohne gerichtliche Verhandlung herbeiführen lassen wird. Bei Heranwachsenden ist es nicht möglich, einen Strafbefehl zu erlassen. Zudem ist bereits Anklage erhoben worden. Es läuft also alles auf eine Gerichtsverhandlung hinaus.
Für die beiden Mittäter gilt das gleiche. Auch ihnen dürfte - vorausgesetzt Sie sind nicht vorbestraft - keine Gefängnisstrafe drohen.
Ihr Freund sollte einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. Dieser kann die vorhandenen Beweismittel überprüfen und auf eine mildere Bestrafung hinwirken.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
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