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Frage geschrieben am 20.04.2010 14:32:39

Kreditkartenbetrug 20Karten

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1493
Guten Tag,

ich habe da mal eine Frage bzgl. Kreditkartebetrug! Ich hab ca. 20 Karten missbraucht bei Fluggesellschaften und bin damit durch die Welt geflogen. Ich habe mich lange im Ausland aufgehalten, doch dann habe ich eingesehen, dass es so nicht weitergehen kann und ich bin zurück nach Deutschland gekommen. Hier habe ich auch Schulden und versuche dies gerade in den Griff zu bekommen mit einem Schuldnerberater. Ich zahle regelmäßig meinen Betrag monatlich an ihn. Ich hab mein Leben in den griff bekommen mit einer festen Wohnung und Arbeit.

Ich bin 23, welche Strafe muss ich erwarten und kommt die Polizei mich zu hause abholen!

Vielen Dank


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Diese Antwort ist vom 20.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 20.04.2010 14:49:58
Rechtsanwalt Maurice Moranc
Ricarda-Huch-Str. 8, 50858 Köln, Tel: 02234-988591, Fax: 02234-988592
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Sehr geehrter Fragensteller,

die zu erwartende Strafe hängt - neben einigen anderen Faktoren - davon ab, in welcher Regelmäßikeit Sie die Betrugstaten begangen haben und wie hoch der Gesamtschaden zu beziffern ist.

Ihre Schilderung lässt vermuten, dass Sie sich bereits im Bereich des gewerbsmäßigen Betrugs befinden. Der Strafrahmen reicht hier gemäß § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft. Wie hoch die Strafe letztlich ausfallen wird, kann aus der Ferne aber leider nicht seriös beantwortet werden. Insbesondere nicht, ohne zuvor die Ermittlungsakte eingesehen zu haben.

Da Sie sich bereits in der Vegangenheit ins Ausland abgesetzt haben, wird bei Ihnen die Fluchtgefahr anzunehmen sein, sodass Sie ernsthaft damit zu rechnen haben, von der Polizei abgeholt und in die U-Haft überführt zu werden.

Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Gerne bin ich bereit, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Bitte beachten Sie, dass hierdurch weitere Kosten entstehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.

Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Abschließend erlaube ich mir noch forgenden Hinweis:
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.


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