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Frage geschrieben am 27.07.2010 23:16:49

Kreditkarten Betrug

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1161
Hallo,

Ich hoffe sehr,dass ich hier Hilfe finde, denn ich weiß selbst nicht mehr weiter...

Damit ich nicht über den heißen Brei rede, sag ich es ganz klar mir wurde Angeboten mit meinem Personalausweis + Bankkarte Handy Verträge abzuschließen. Beim ersten ma habe ich sofort gesagt, dass ich doch nicht dumm bin etc. Worauf ich paar Tage später erneut die selbe frage gestellt bekam mit aussagen wie ich wäre dumm wenn ich es nicht mache.....Ich bereue es so sehr, dass ich Nachts manchmal nicht Einschlafen kann oder wenn ich iphone Reklame sehe sofort daran denke wie dumm ich nur sein konnte. Es waren 3 Handyverträge wert ca. 1500€....

Ich hatte eine Verhörung bei der kripo und habe mich selber belastet indem ich auf die frage, ob mir das angeboten wurde mit nein beantwortet.Daraufhin bekamm ich ein brief damit ich Fingerabdrücke abgeben soll.Ich weiß echt nicht mehr weiter

Wäre nett, wenn ich eine Antwort bekomme.

Mit freundlichem Gruß

Lipton001


Antwort geschrieben am 28.07.2010 00:18:59
Rechtsanwalt Felix M. Safadi
Schloßstr. 41a, 12165 Berlin, Tel: 030 555 760-321, Fax: -329
Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:

Der vernünftigste Rat in Ihrer Situation ist es, schnellstmöglich einen Strafverteidiger an Ihrem Ort zu beauftragen. Diesem sollten Sie die Situation bei der polizeilichen Vernehmung so genau wie möglich schildern, insbesondere, ob Sie vor der Vernehmung über Ihr Schweigerecht belehrt wurden. Ihr Strafverteidiger wird dann Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, welche konkreten Beweise gegen Sie vorliegen und ob diese voraussichtlich verwertbar sind. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann sinnvollerweise Stellung zum Tatvorwurf bezogen werden.

Ihr Strafverteidiger wird auch die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Aufnahme Ihrer Fingerabdrücke prüfen und ggf. dagegen vorgehen. Auch aus diesem Grund sollte die Beauftragung eines Strafverteidigers so schnell wie möglich erfolgen.

KEINESFALLS sollten Sie sich weiter zur Sache äußern. Dadurch könnten Sie sich nur noch weiter belasten. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Davon sollten Sie unbedingt auch Gebrauch machen, auch wenn Sie vielleicht das Bedürfnis haben sollten, Ihre Angaben zum Tathergang zu ergänzen oder richtigzustellen. Dies sollten Sie aber einzig und allein Ihrem Strafverteidiger überlassen.

Ich hoffe sehr, dass Sie meinen dringenden Rat beherzigen, und wünsche Ihnen für das weitere Verfahren alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi

_________
Allgemeine Hinweise:

Sollten noch Unklarheiten bestehen, bin ich gerne für Sie da, um das zu ändern! Verwenden Sie entweder die Nachfrageoption auf diesem Portal oder treten Sie direkt mit mir in Verbindung. Bitte seien Sie so fair und geben erst nach meiner abschließenden Antwort eine Bewertung für mich ab.

Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

www.netzkanzlei.com

Tel.: 030 555 760 321
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.07.2010 07:01:42

Meinen Sie mit einem Strafverteidiger einen (Anwalt)?...Und wenn ja wollte ich ma gern wissen wie viel ich für einen Strafverteidiger bezahlen muss, damit ich mich auf entstehende Kosten vorbereiten kann....Ok Ich bedanke mich sehr bei Ihnen ich soll, spätestens zum 08. August 2010 die Fingerabdrücke abgeben da habe ich nicht all zu viel zeit mir einen Strafverteiger zu suchen die Arbeit grenzt meine zeit noch weiter ein, aber egal es geht ja hieru m was.... Ich bitte Sie erneut mir zurück zu schreiben.


Mit freundlichem gruß

Lipton001
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.07.2010 13:07:05

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Als Strafverteidiger kommt prinzipiell jeder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Betracht. Es empfiehlt sich allerdings einen Kollegen mit dem Rechtsgebiet Strafrecht als Schwerpunkt zu wählen. Dies kann, muss aber nicht zwingend ein Fachanwalt für Strafrecht sein. Bei der Suche nach einem geeigneten Kollegen vor Ort können Sie z. B. die Hilfe der Rechtsanwaltskammer in Anspruch nehmen (kostenlos). Die Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes erreichen Sie unter http://www.rak-sh.de
Dort finden Sie auch eine Anwaltssuche unter „Mandantenservice" -> „Anwalt finden".

Zu den Kosten: Hier müssen Sie auf der Grundlage der gesetzlichen Mittelgebühren mit einem Betrag von nicht unter 850 Euro für die Vertretung im Ermittlungsverfahren und im erstinstanzlichen Hauptverfahren vor dem Amtsgericht rechnen (inkl. Hauptverhandlungstermin). Wird der Anwalt außerhalb seines Amtsgerichtsbezirks tätig, können Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld hinzukommen. Rechtsschutzversicherungen kommen bei vorsätzlich begangenen Straftaten grundsätzlich nicht für die Kosten der Verteidigung auf. Sie sollten vor Erteilung des Mandats erfragen, welche Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen würden. Da die Höhe maßgeblich vom Aufwand abhängt, sollten Sie dem Kollegen Ihren Fall kurz schildern. Statt der gesetzlichen Gebühren kann prinzipiell auch ein Honorar (z. B. ein Pauschalhonorar) vereinbart werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen nunmehr zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

RA Safadi

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