22.01.2008 | 15:12
Antwort
von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
170 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst empfehle ich Ihnen, den offenen Betrag zu bezahlen. Im Anschluss können Sie an den Gläubiger herantreten, um diesen aufzufordern, seine Zustimmung zur Löschung des SCHUFA- Eintrags zu erklären.
Weiterhin teile ich mit, dass sich Ihr Sohn unter Umständen einer Urkundenfälschung, strafbar gemäß
§ 267 StGB (Strafgesetzbuch), und eines Betruges, strafbar gemäß
§ 263 StGB, schuldig machte.
Allerdings teilten Sie bisher nicht mit, ob und inwiefern ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Ihren Sohn läuft. Sollten Kreditkarteninstitut und/ oder Gläubiger keine Anzeige gegen ihren Sohn erstatten, gehe ich auch nicht davon aus, dass dies geschehen wird.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass Sie zum einen nicht dazu verpflichtet sind, Ihren Sohn bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Zum anderen sind Sie ebenfalls nicht dazu verpflichtet, gegen Ihren Sohn auszusagen. Ihnen steht als Eltern ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Ich rate Ihnen dringend, von diesem Gebrauch zu machen, falls Sie seitens der Ermittlungsbehörde zu der Angelegenheit befragt werden.
Auch Ihr Sohn ist natürlich nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder sich selbst zu belasten.
Sollte tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen Ihren Sohn laufen, sollten Sie dringend einen Strafverteidiger mit der Strafverteidigung Ihres Sohnes betrauen und über diesen zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Gegebenenfalls kann im Anschluss an die gewährte Akteneinsicht schriftlich zur Sache Stellung genommen werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356
info@kanzlei-kaempf.net
Rechtsanwalt Kämpf - Strafverteidiger in München
Nachfrage vom Fragesteller
22.01.2008 | 15:24
Vielen dank für die schnelle Antwort. Die Bank weiß nicht das es unser Sohn war ,wir haben nur mitgeteilt das wir es nicht waren.
Ich habe ihnen einen Brief mit einer Einzugsermächtigung geschickt um den Betrag vom Konto abbuchen zu lassen ,aber es passiert nichts.
Wenn wir ihnen die Vollmacht geben und eine Einzugsermächtigung für unser Konto,damit sie das Geld überweisen und mit der Bank kontakt aufnehemen damit der Eintrag gelöscht wird,so das wir dann auf der sicheren seite stehen.
Wäre nett wenn Sie das übernehmen würden.Ich kann ihnen die Schreiben an die Bank und die Antwort gleich rüber mailen.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
22.01.2008 | 15:54
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich Ihnen wie folgt:
Gerne bin ich bereit, Sie in der Angelegenheit weiter zu vertreten.
Bitte teilen Sie mir per E-Mail Ihre Telefonnummer mit. Ich werde mich in der Folge mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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