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Frage geschrieben am 21.10.2009 16:08:29

Krankmeldung/trotzdem Arbeiten gegangen/Betriebsarzt

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7219
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema Arbeiten.
Hallo erstmal,
also zu meinem Anliegen muss ich ersteinmal eine kleine Geschichte erzählen... Seit ca. 5 Jahren treten immer wieder Mobbing-Situationen (Behauptungen wie z.B. ich habe während meiner Dienstzeit zu hause auf der Terrasse gelegen oder so) bei mir auf der Arbeit auf (öffentlicher Dienst)... ich muss mich rechtfertigen, habe sogar schon eine Abmahnung angedroht bekommen...leider wird mir auch auf Anfrage nie mitgeteilt wer so etwas behauptet - gott sei dank konnte ich bisher diese Vorwürfe immer wiederlegen... naja das ganze nimmt mich sehr mit und mittlerweile habe ich nervliche Probleme. Als es dann garnicht mehr ging bin ich zu meinem Hausarzt, dieser hat mich sofort aus dem Verkehr gezogen und mich ersteinmal krankgeschrieben, damit ich mal wieder ein bisschen Energie tanken kann und mich um eine therapeutische Behandlung kümmern kann. Während ich krank geschrieben war, war in meiner Abteilung ein Engpass (Urlaub, Unterbesetzung). Meine Abteilungsleiterin hat mich daraufhin gebeten, ob es nicht möglich sei doch mal vorbei zu kommen... und gutmütigerweise habe ich das auch getan. Mir war es eigentlich auch ganz gut recht, da mir sehr viel an meiner Arbeit liegt und naja es lenkt mich auch ab. Sie hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sie dem Chef mitteilt, dass ich auf der Arbeit erscheinen werde. Es war eine dringende Sache zu erledigen, welche ich auch sofort bearbeitet habe. Ebenfalls lag eine Veranstaltung an, wo mir auf dem Herzen lag noch ein paar Dinge abzuklären, dies habe ich ebenfalls erledigt. In diesen wenigen Stunden auf der Arbeit hat mich der Personalchef ebenfalls gebeten zwei Tage später nochmals auf die Arbet zu kommen. Es müsste unbedingt noch eine Angelegenheit dringend bearbeitet werden. Er vereinbarte mit mir sogar einen Termin und ich habe wiedermal zugestimmt, dass ich auf der Arbeit erscheine ( abgestimmt an meine Arzttermine, die ich in dieser Zeit der Krankmeldung ja auch unbedingt erledigen wollte). An diesem Tag bin ich dann zum Chef gerufen worden und mir wurde vorgeworfen - wie ich krank sein könnte und doch auf der Arbeit erscheine. Ich legte die Situation genau wie oben beschrieben dar, trotzdem wurde meine Krankmeldung in Frage gestellt und ich wurde zur Betribsärztin geschickt! Ich habe daraufhin sofort meinen Arbeitsplatz verlassen, noch bevor ich meine Arbeiten beendet hatte, da ich Sorge hatte mir könnte noch mehr vorgeworfen werden. Die Betriebsärztin bestätigte meine Situation und teilte dies auch dem Arbeitgeber mit. Sie war völlig auf meiner Seite!
Nun ist meine Frage, mit welchen Konsiquenzen ich zu rechnen habe? Habe ich einen Fehler gemacht? Wie sollte ich mit der Situation umgehen? Ist es in Ordnung, wenn ich mich zukünftig garnicht mehr auf solche Vorwürfe einlasse (wenn ich noch nicht mal weiss wer dies behauptet)? Es wäre mir wirklich ein sehr wichtiges Anliegen wenn mir da jemand helfen könnte...


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.10.2009 18:03:38
Rechtsanwältin Silke Jacobi
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben sowie des ausgelobten Einsatzes beantworten werde.

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen dieses Portals nur eine erste rechtliche Beurteilung vorgenommen werden kann. Die persönliche anwaltliche Beratung kann und soll dadurch nicht ersetzt werden. Darüber hinaus kann sich die rechtliche Beurteilung durch das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen u. U. noch erheblich verändern.

Dies vorangeschickt komme ich zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich gilt, dass wer krankgeschrieben ist nicht zur Arbeit erscheinen kann und soll. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber von einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht verlangen, zur Arbeit zu kommen, da der Kranke durch die Krankschreibung von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Sie hätten daher ruhigen Gewissens zuhause bleiben können und sich nicht auf die Bitte der Abteilungsleiterin einlassen sollen. Will ein Arbeitnehmer von sich aus vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten, sollte er sich in jedem Fall vorher wieder "gesund" schreiben lassen. Mindestens aber sollte der Arbeitgeber zustimmen, dass die Arbeit vor Ablauf der Krankschreibung wieder aufgenommen wird. Der Arbeitgeber selbst kann aber keinesfalls verlangen, dass der Arbeitnehmer vor Ende der Krankschreibung wieder zur Arbeit erscheint.

Es wäre sicherlich besser gewesen, wenn Sie sich nicht darauf eingelassen hätten und auf Ihre Krankschreibung verwiesen hätten. Künftig sollten Sie sich daher nicht mehr dazu überreden lassen, trotz Krankschreibung doch zu arbeiten.

Da jetzt aber die Situation eingetreten ist, in der an Ihrer tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit gezweifelt wird, müssen Sie alles daran setzen, diese Zweifel möglichst vollständig auszuräumen. Das ärztliche Attest (Krankschreibung) hat an sich einen hohen Beweiswert, dass Sie wegen Krankheit nicht in der Lage waren, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Das Erscheinen am Arbeitsplatz spricht aber eher dafür, dass Sie doch in der Lage waren, Ihre Arbeit zu leisten und daher wohl nicht arbeitsunfähig erkrankt waren. Insofern ist die Ausgangslage ungünstig, wenn Sie sich zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nur auf die Krankschreibung berufen können.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer immer verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen und ggf. zu beweisen. Dies geschieht normalerweise mittels der ärztlichen Krankschreibung. Wenn aber wie bei Ihnen Zweifel an der Richtigkeit der Krankschreibung oder der bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufkommen, müssen zusätzliche Beweise beigebracht werden. Dies könnten beispielsweise Behandlungsnachweise oder Atteste der anderen behandelnden Ärzte sein.

Auch die Stellungnahme der Betriebsärztin könnte insofern ein Nachweis sein, wenn diese bescheinigt, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt waren und Sie quasi nur einen "Noteinsatz" geleistet haben aber eben nicht wieder voll arbeitsfähig waren. Ferner sollte der Personalchef vorsorglich bestätigen, dass er in Kenntnis Ihrer Arbeitsunfähigkeit Sie sogar selbst für diesen "Notdienst" angefordert hatte und ihm dabei bewusst war, dass Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind.

Es müsste also eine Ausnahme, die Ihre persönliche Anwesenheit unbedingt erforderlich machte (z. B. weil sonst niemand außer Ihnen diese Arbeiten erledigen konnte) nachgewiesen werden. Auch muss nachgewiesen werden, dass Sie trotz dieser kurzen Arbeitsaufnahme ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt waren. Ob diese Nachweise letztlich erbracht werden können, kann ich an dieser Stelle natürlich nicht vorhersagen.

Die Konsequenzen, die sich für Sie aus der Arbeit während der Krankschreibung ergeben können, hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Für eine (fristlose) Kündigung müsste Ihnen nachgewiesen werden können, dass Sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt waren bzw. dass Sie eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht oder vorgeschoben haben. Dagegen spricht aber grundsätzlich erst einmal das ärztliche Attest. Um dies zu widerlegen, müssten vom Arbeitgeber erhebliche und begründete Zweifel an der Fehlerhaftigkeit / an dem Missbrauch der ärztlichen Krankschreibung vorgetragen werden, die nicht von Ihnen entkräftet werden könnten. Sofern es ein unbedingtes betriebliches Erfordernis war, dass Sie trotz Krankschreibung erschienen sind, um Schaden abzuwenden, würde auch dies natürlich gegen einen Missbrauch der Arbeitsunfähgikeitsbescheinigung sprechen.

Ausgehend von Ihren Schilderungen würde ich an dieser Stelle - vorbehaltlich weiterer Prüfungen - zunächst erst einmal davon ausgehen, dass eine Kündigung nicht zulässig wäre.

Denkbar ist aber eine Abmahnung wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung. Sie haben mit der Arbeitsaufnahme trotz fortdauernder Krankschreibung möglicherweise gegen die dem Arbeitsvertrag innewohnende Pflicht verstoßen, alles zu für eine schnelle Gesundung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu unternehmen. Dazu hätte es auch gehört, nicht zur Arbeit zu kommen sondern sich auszukurieren. Sollte eine Abmahnung erfolgen, sollten Sie diese anhand der konkreten Formulierung auf jeden Fall noch einmal prüfen lassen.

Möglich ist auch, dass Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt, wenn nachgewiesen wird, dass Sie während dieser Zeit nicht arbeitsunfähig waren und von daher die Entgeltfortzahlung unberechtigt in Anspruch genommen wurde.

Weiterhin könnte dieser Vorfall natürlich auch dazu führen, dass künftigen Krankschreibungen seitens des Arbeitsgebers misstraut wird und Sie einen erhöhten Erklärungsbedarf bei einer Arbeitsunfähigkeit hätten bzw. dass Sie damit rechnen müssen, dass die Arbeitsunfähigkeit ggf. noch einmal vom Betriebsarzt bestätigt wird.

Ob noch weitere Konsequenzen drohen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, die hier nicht abschließend geklärt werden können.

Es ist sicherlich nicht ratsam, sich gar nicht mehr gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen. Sie sollten vielmehr diese Vorwürfe mit geeigneten Mitteln (Beweise für die Arbeitsunfähigkeit) gezielt entkräften. Dazu sollten Sie unbedingt das Gespräch mit den behandelnden Ärzten und Ihrem Arbeitgeber und - soweit vorhanden - vielleicht auch mit dem Betriebsrat suchen.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen eine erste Orientierung und Hilfe geben konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin





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